Diesel versus electric. Gas or electric station. 3d rendering illustration
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Vergleichsrechnung Elektroauto vs. Verbrenner unter 40.000 €

Fahrzeuge
date icon 12. Januar 2026

Was kostet ein Auto den Unternehmer wirklich?

Die Entscheidung, ob man ein Elektroauto oder einen Verbrenner für das Unternehmen anschafft, hat nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Auswirkungen. Gerade für Unternehmer, die einen Dienstwagen wählen, können die steuerlichen Vorteile eines Elektroautos gegenüber einem Verbrenner auf lange Sicht erheblich sein. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten steuerlichen Vorteile und Kostenaspekte von Elektroautos und Verbrennern unter 40.000 €.

1. Steuerliche Vorteile für Elektroautos

Elektroautos (CO₂-Emissionen 0 g/km) bieten eine Reihe von steuerlichen Vorteilen, die den Unterschied in den Gesamtkosten ausmachen können:

  • Normverbrauchsabgabe (NoVA): Elektroautos sind von der Normverbrauchsabgabe befreit, was die Anschaffungskosten deutlich reduziert.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: E-Autos sind nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, außer Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb. Für elektrisch angetriebene PKWs wurde ein eigener Steuersatz eingeführt, der die Motorleistung und das Eigengewicht berücksichtigt.
  • Vorsteuerabzug: Unternehmer können die Umsatzsteuer auf die Anschaffung und laufende Kosten wie Tanken, Instandhaltung und Parken abziehen, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt.
  • Investitionsfreibetrag: Bei der Anschaffung eines Elektroautos kann ein Investitionsfreibetrag von 22 % geltend gemacht werden, was die Steuerlast weiter senkt.

2. Abschreibung von Elektro- und Verbrennerfahrzeugen

Die Abschreibung eines Fahrzeugs hat direkten Einfluss auf die Gesamtkosten und die Steuerlast des Unternehmens:

  • Elektroautos: Diese können degressiv über 8 Jahre abgeschrieben werden, wobei jährlich bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass die steuerliche Ersparnis in den ersten Jahren besonders hoch ausfällt.
  • Verbrennerfahrzeuge: Hier wird die Abschreibung linear über 8 Jahre vorgenommen. Die steuerlichen Vorteile sind also über den gesamten Zeitraum gleichmäßig verteilt.

3. Private Nutzung des Dienstwagens

Die private Nutzung eines Dienstwagens hat steuerliche Konsequenzen, die je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich ausfallen:

  • Elektroautos: Für die private Nutzung eines Elektrofahrzeugs fällt keine Lohnsteuer an, da der Sachbezug auf 0 € festgelegt ist. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer keine zusätzliche Steuerlast für den privaten Gebrauch tragen muss. Für Geschäftsführer mit Geschäftsanteilen von über 25% (wesentlich beteiligt) fällt auch keine Einkommensteuer an.
  • Aufladen: Die Regelung zur Kostenübernahme ohne Sachbezug für das Aufladen von E-Autos gilt jedoch nicht für Geschäftsführer, die wesentlich am Unternehmen beteiligt sind. Für diese gilt, dass sie die Kosten für das Laden des betriebseigenen E-Autos als steuerpflichtige Einnahmen versteuern müssen, auch wenn die Aufladung an einer öffentlichen oder privat nachgewiesenen Ladestation erfolgt.
  • Verbrennerfahrzeuge: Für Verbrennerfahrzeuge muss der Sachbezug versteuert werden, der sich nach dem Listenpreis und den Emissionen des Fahrzeugs richtet. Das macht die private Nutzung von Verbrennerfahrzeugen steuerlich deutlich teurer und belastet den Dienstnehmer mehr. Ebenso unterliegt der Sachbezug bei wesentlich beteiligen Geschäftsführer der Einkommensteuer.

4. Fazit: Was kostet ein Auto den Unternehmer wirklich?

Die Wahl zwischen Elektroauto und Verbrenner für das Unternehmen sollte nicht nur auf den Anschaffungskosten, sondern auch auf den Betriebs- und Steuerkosten basieren:

  • Anschaffungskosten: Elektroautos sind in der Regel teurer in der Anschaffung, aber durch staatliche Förderungen und den Investitionsfreibetrag wird der Preisvorteil deutlich relativiert.
  • Betriebskosten: Die geringeren Strom- und Wartungskosten machen Elektroautos langfristig günstiger als Verbrenner.
  • Steuerliche Vorteile: Elektroautos bieten eine günstigere steuerliche Behandlung (Vorsteuerabzug), Sachbezug, Normverbrauchsabgabe), was sie besonders für Unternehmer attraktiv macht.

Für Unternehmer, die nachhaltig und kosteneffizient handeln wollen, ist das Elektroauto in vielen Fällen die bessere Wahl – nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus finanzieller Perspektive.

Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).

Michael Obernberger
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Yousef Hasan
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