Zum Jahresende ziehen wichtige Gesetzesvorhaben nochmals an. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 und dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 stehen umfangreiche Anpassungen bevor, die Unternehmen wie Private gleichermaßen betreffen. Die Themen reichen von höheren Steuern und Gebühren über strengere Haftungsregeln am Bau bis zu neuen Vorgaben im Miet- und Finanzstrafrecht. Folgende wichtige Änderungen erwarten Sie ab 1.1.2026:
Einkommensteuer 2026
Teilweise Inflationsanpassung der Tarifstufen
Die Tarifstufen werden 2026 nur noch zu zwei Dritteln an die Inflation angepasst; ein Drittel dient der Budgetsanierung.
Damit steigt die Steuerbelastung trotz Teuerung — ein klassischer Effekt der „kalten Progression“.
Teilpension
Mit dem neuen Teilpensionsmodell können Dienstnehmer gleichzeitig reduziert arbeiten und anteilige Pension beziehen. Aus der Kombination entsteht regelmäßig ein Pflichtveranlagungstatbestand – meist mit Nachzahlungen.
Wegfall verschiedener Leistungsanreize
Ab 2026 werden mehrere steuerliche Begünstigungen zurückgenommen:
- Steuerfreie Überstunden: wieder nur € 120/Monat für max. 10 Stunden.
- Keine Übernahme der SV-Beiträge für arbeitende Pensionisten mehr.
- Pauschale Fahrtkostenzuschüsse für Dienstreisen entfallen wieder.
Strengere Regeln für Zuverdienst während Arbeitslosigkeit
Ab 1.1.2026 ist ein geringfügiger Zuverdienst nur noch in eng definierten Ausnahmefällen erlaubt (Langzeitbeschäftigungslose, gesundheitliche Sonderfälle etc.).
Wichtig: Bestehende Nebenbeschäftigungen müssen teils bis spätestens 31.1.2026 beendet werden, um den Anspruch nicht zu verlieren.