Steuertipps zum Jahresende 2025
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Steuertipps zum Jahresende 2025 – So sparen Unternehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Privatpersonen Steuern

Recht & Steuern
date icon 10. Dezember 2025

Nutzen Sie die letzten Wochen des Jahres 2025, um Steuern zu sparen. Entdecken Sie praxisnahe Steuertipps für Unternehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Privatpersonen – inklusive Investitionsfreibetrag, Gewinnfreibetrag, Spenden, Home Office & mehr.

Für Unternehmer:innen & Selbständige

  1. Gruppenbesteuerung rechtzeitig beantragen
    Kapitalgesellschaften können Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgleichen. Wer ein Wirtschaftsjahr bis 31.12. hat, muss den Antrag auf Gruppenbesteuerung oder die Aufnahme in eine Gruppe spätestens bis 31.12.2025 stellen – bequem via FinanzOnline.
  2. Forschungsprämie nutzen
    Die Forschungsprämie von 14 % wirkt wie eine Steuergutschrift – auch in Verlustjahren. Eigenforschung erfordert ein FFG-Gutachten; bei Auftragsforschung gelten Höchstbeträge (1 Mio. € pro Jahr). Fiktiver Unternehmerlohn: 50 €/Stunde (max. 86.000 € pro Person).
  3. Gewinnfreibetrag ausschöpfen
    Bis zu 15 % Gewinnfreibetrag möglich – ohne Investitionsnachweis bis 33.000 € Gewinn. Für höhere Freibeträge sind begünstigte Investitionen oder Wertpapiere nötig (Behaltefrist: 4 Jahre). Der Freibetrag mindert auch die Sozialversicherung.
  4. Investitionen geschickt timen
    Halbjahresabschreibung, GWG-Sofortabzug (bis 1.000 €) und degressive AfA (30 %) können steuerliche Vorteile bringen. Vorziehen lohnt sich, besonders für E-A-Rechner:innen. Ausgenommen sind u. a. Gebäude, KFZ (außer E-Fahrzeuge) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter.
  5. Erhöhter Investitionsfreibetrag
    Zwischen 1.11.2025 und 31.12.2026 gilt ein Investitionsfreibetrag von 20 %, ökologisch sogar 22 % (max. 1 Mio. € pro Jahr). Bereits begonnene Projekte im November 2025 können aliquot berücksichtigt werden.
  6. Öko-Zuschlag für Wohngebäude
    Thermisch-energetische Sanierungen bei Wohngebäuden: zusätzlicher Betriebsausgabenabzug von 15 % für 2024/25.
  7. Beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden
    Neubauten ab 2020: 1. Jahr = 3-fache AfA, 2. Jahr = 2-fache AfA. Ökologische Neubauten (2024–2026) besonders attraktiv (Klimaaktiv Bronze-Standard).
  8. Ersatzbeschaffungen bei Veräußerungsgewinnen
    Gewinne aus mindestens sieben Jahre gehaltenen Anlagegütern können auf Neuinvestitionen übertragen werden (Steuerstundung).
  9. Kleinunternehmergrenze beachten
    Jahresumsatz bis 55.000 €: Leistungen ggf. ins nächste Jahr verschieben. Zahlungszeitpunkt allein reicht nicht.
  10. GSVG optimieren
    Kleinstunternehmer:innen können bis 31.12.2025 eine Befreiung beantragen. E-A-Rechner:innen können durch Vorauszahlungen Steuerprogression glätten.
  11. Aufbewahrungspflichten
    Unterlagen aus 2018 dürfen meist entsorgt werden, außer für laufende Verfahren oder Grundstücke. Grundstücksdokumente ggf. bis 12–22 Jahre aufbewahren.
  12. Betriebsausgaben: Spenden
    Spenden bis 10 % des Gewinns abzugsfähig (inkl. Katastrophenhilfe, Tierschutz). Organisationen müssen in der BMF-Liste stehen.

Für Arbeitgeber:innen

  • Steuerfreie Mitarbeiterbenefits (pro Mitarbeiter:in p.a.):
    • Betriebsveranstaltungen: 365 €
    • Sachzuwendungen: 186 €
    • Klimaticket/Öffi-Karten: steuerfrei
    • Kinderbetreuungszuschuss: 2.000 €Zukunftssicherung: bis 300 €
    • Mahlzeiten am Arbeitsplatz: bis 8 €/Tag
    • Rabatte: bis 20 % steuerfrei
    • Mitarbeiterbeteiligungen: bis 3.000 € (4.500 € über Stiftung)
    • Gewinnbeteiligung: bis 3.000 € steuerfrei
    • Mitarbeiterprämie 2025: bis 1.000 € steuerfrei (SV-pflichtig)
  • Prüfen Sie die Freibeträge rechtzeitig, um Steuer- und Soziallast zu optimieren.

 

Für Arbeitnehmer:innen & Privatpersonen

  1. Werbungskosten noch 2025 bezahlen
    Fort- und Weiterbildung, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Home-Office (3 €/Tag, max. 100 Tage) und Mobiliar bis 300 €.
  2. Pendlerpauschale, Fahrt- und Reisekosten prüfen
    Beruflich bedingte Reisen, Tickets oder Fahrtkosten können 2025 abgesetzt werden.
  3. Arbeitnehmerveranlagung 2020
    Frist endet 31.12.2025 – prüfen Sie Werbungskosten, Sonderausgaben, Pendlerpauschale und zu viel einbehaltene Lohnsteuer.
  4. Spenden, Kirchenbeiträge, Sonderausgaben
    Spenden an Schulen, Sportvereine, Kultureinrichtungen, Kirchen, mildtätige Einrichtungen – bis 10 % der Einkünfte. Steuerberatungskosten, Nachkauf von Pensionszeiten und freiwillige Versicherungen unbegrenzt absetzbar.
  5. Zukunftsvorsorge & Bausparen
    – Zukunftsvorsorge: max. 3.552,60 € → Prämie 4,25 %
    – Bausparen: max. 1.200 € → Prämie 18 €
  6. Handwerker- und Reparaturbonus
    Handwerkerbonus: 20 % der Kosten, max. 1.500 € pro Person/Wohneinheit (online beantragbar).
    Reparaturbonus: Nachfolgeprogramm „Geräte-Retter-Prämie“ startet voraussichtlich Dezember 2025.
  7. Zuwendungen an Privatstiftungen
    Ab 1.1.2026 erhöhen sich Steuersätze – geplante Zuwendungen noch 2025 tätigen.

 

Fazit

Jetzt, in den letzten Wochen des Jahres 2025, lohnt sich ein gezielter Steuer-Check. Ob durch Investitionen, Mitarbeitervorteile, Home-Office, Spenden oder Freibeträge – die richtigen Maßnahmen bringen bares Geld und sichern Vorteile für das kommende Jahr.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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