Freiberufler:innen sowie kleine Gewerbebetriebe können ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung ermitteln. Die EAR (oder E/A-Rechnung) dokumentiert sämtliche Betriebseinnahmen und Ausgaben eines Jahres, die tatsächlich in bar oder über Konten abgewickelt wurden, basierend auf dem Prinzip des Zuflusses und Abflusses. Die Verbuchung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfolgt nicht unmittelbar zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern wird stattdessen auf den Zeitpunkt verschoben, an dem sie tatsächlich eingenommen oder ausgegeben werden. Diese vereinfachte Gewinnermittlungsart erfordert einen geringeren Aufwand bei der laufenden Belegerfassung.
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihnen detaillierte Informationen zu unseren Leistungen im Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu geben und Sie umfassend zu beraten.
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen (E/A-Rechnungen) können mit der Brutto- oder Nettomethode angesetzt werden. Bei Ersterer werden die Beträge aus Einnahmen und Ausgaben in Euro und mit Umsatzsteuer angegeben, bei Letzterer ohne Umsatzsteuer.
Hier finden Sie eine beispielhafte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Betriebseinnahmen (netto – ohne Umsatzsteuer)
Umsatz: 35.000 EUR
Verkauf von Anlagen: 5.000 EUR
Ergibt: 40.000 EUR
Betriebsausgaben (netto – ohne Umsatzsteuer)
Wareneinkauf: 17.800 EUR
Miete für das Büro: 1.300 EUR
Telefon: 3.100 EUR
Fahrtkosten: 5.200 EUR
Werbung: 600 EUR
Ergibt: 28.000 EUR
Gewinn (vorläufig): 40.000 – 28.000 = 12.000 Euro
Gewinnfreibetrag: 1.800 Euro (15 % des Gewinns)
Gewinn: 12.000 – 1.800 = 10.200 Euro
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung handelt es sich um eine Möglichkeit, um Gewinne zu berechnen. Dies kann jedoch auch durch die Buchführung und durch die Pauschalierung geschehen.
Hier finden Sie einige Informationen dazu.
Die Begriffe Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Buchführung sind nicht gleichzusetzen. Vielmehr handelt es sich um zwei Methoden, mit denen Unternehmen ihren Gewinn berechnen können.
Die Begriffe Buchführung und doppelte Buchhaltung hingegen können synonym verwendet werden.
Hier wird mit der Soll-Haben-Gleichheit und mit der Zweifachen Gewinnermittlung gearbeitet. Die Buchführung bzw. doppelte Buchhaltung ist also komplizierter als die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaft sind, müssen auf die doppelte Buchhaltung umsteigen, sobald sie eine gewisse Umsatz-Grenze überschreiten. Solche Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft geführt werden, haben die Pflicht, immer mit der doppelten Buchhaltung zu arbeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen auch für die sogenannte Pauschalierung entscheiden. Diese gibt es sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer. Bei der Pauschalierung werden die Betriebsausgaben durch eine Pauschale berechnet (gewisser Prozentsatz des Umsatzes).
Insgesamt kann diese Pauschalierung mehrere Formen annehmen.
Wird der gesamte Gewinn pauschaliert, spricht man von der Gewinnpauschalierung. Unternehmen können aber auch die Betriebsausgaben pauschalieren (gänzlich oder teilweise). Das nennt sich Teilpauschalierung.
Die Branchenpauschalierung ist berufsbezogen (z.B. Künstler:innen, Lebensmittelhändler:innen etc.), die Basispauschalierung ist nicht berufsbezogen.
Bei dieser Form werden Betriebsausgaben pauschaliert. Unternehmen müssen in diesem Fall bestimmte Einkünfte haben, die von der Umsatzsteuer befreit sind.
Hier geben wir Ihnen weitere Informationen dahingehend, was Sie bei Ihrer EAR (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) beachten sollten.
Unternehmer:innen haben viele Pflichten – dazu gehört auch, alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gänzlich zu dokumentieren (Aufzeichnungspflicht).
Bei der Einkommensteuer-Erklärung müssen diese als Beilage in einem gesonderten Formular abgegeben werden.
Tipp: Wenn Sie Ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzeichnen, halten Sie sich am besten an das im Formular angegebene Gliederungsschema. Das spart Ihnen Zeit bei der Einkommensteuer-Erklärung.
Weder die Buchhaltung noch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sollten mit Excel-Tabellen erstellt werden, da hier Daten immer verändert werden können. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt Daten geändert wurden.
Auf Excel zu setzen, kann hier also gefährlich werden, da das Finanzamt eine auf diese Weise erstellte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) nicht akzeptiert.
Tomislav Stipic ist Steuerberater sowie Partner bei ARTUS und leitet seit 2017 den Standort Baden. Er ist spezialisiert auf die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung von klein- und mittelgroßen Unternehmen.
Er stellt seine herausragende Expertise bei spezialisierten Abwicklungen im Kontext von Betriebsgründungen zur Verfügung. Sein Leistungsspektrum umfasst Beratungsdienstleistungen für Konzeption, Gründung, Finanzierung und Businessplan-Erstellung. Zusätzlich unterstützt er bei Unternehmensübergaben, Rechtsformgestaltung sowie der Beratung zu Förder- und Zuschussmöglichkeiten.
Kontaktieren Sie mich!Paula Timofte ist Partnerin und Steuerberaterin bei ARTUS und seit 2018 Teil des Teams. Sie ist u.a. spezialisiert auf Unternehmensgründer:innen, Start-ups, Blogger:innen und Influencer:innen.
Dank ihrer Erfahrung als selbstständige Content Creatorin ist Paula mit den vielfältigen Fragen und Herausforderungen der „Onliner“ im Bereich des Steuerrechts bestens vertraut. Sie bereichert zahlreiche Veranstaltungen mit ihrem fundierten Fachwissen zu diesem Thema und ist eine geschätzte Expertin auf diesem Gebiet.
Sie bietet Ihnen dank ihrer langjährigen Erfahrung und ihres umfassenden Know-hows eine erstklassige Beratung für Konzeptentwicklung, Gründung, Finanzierung sowie die Erstellung von Businessplänen. Ihre fundierten Kenntnisse und ihre praktische Erfahrung machen sie zu einer verlässlichen Partnerin auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit.
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