Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:
E1a: Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K: Beilage für Kleinbetriebe
E 1b: Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c: Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1 kv: Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11: Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c: Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie
E1 für 2019 | Übermittlung | Abgabefrist |
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) | elektronisch | 31.8.2020 |
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) | Papierform | 31.8.2020 |
Vertretung durch Steuerberater/in | elektronisch | 31.3. bzw 30.4.2021 |
Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.
Bei Fragen hilft Ihnen ARTUS gerne (info@artus.at).