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Anpassungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer ab 2025

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 28. Oktober 2024

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2025 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl beträgt 1,063. Mit diesem Faktor werden die Werte von 2024 angepasst, wodurch unter anderem die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung steigen.

Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze

Die derzeitige Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 EUR wird ab 2025 auf 551,10 EUR pro Monat angehoben. Bis zu einem monatlichen Verdienst von 551,10 EUR fallen für Dienstnehmer:innen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an, der Bezug wird „brutto für netto“ ausbezahlt.

Erhöhung der Dienstgeberabgabe (DAG)

Arbeitgeber:innen mit mehreren geringfügig Beschäftigten müssen die sogenannte Dienstgeberabgabe entrichten, wenn die Summe der geringfügigen Bezüge das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Ab 2025 wird die DAG fällig, wenn in einem Kalendermonat insgesamt 826,65 EUR überschritten werden.

Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage

Höchstbeitragsgrundlagen sind Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen. Einkünfte, die über diese Grenzen hinausgehen, bleiben beitragsfrei.

Ab 2025 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung von derzeit 6.060 EUR auf 6.450 EUR angehoben, die tägliche Höchstbeitragsgrundlage steigt von 202 EUR auf 215 EUR. Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen erhöht sich von 12.120 EUR auf 12.900 EUR jährlich.

Anpassung der Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen werden ab 2025 wie folgt angepasst:

  • Bis 2.074 EUR: 0 Prozent
  • Über 2.074 EUR bis 2.262 EUR: 1 Prozent
  • Über 2.262 EUR bis 2.451 EUR: 2 Prozent
  • Über 2.451 EUR: 2,95 Prozent

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer

Auch die Grenzbeträge für die Einkommensteuerstufen werden ab 2025 angehoben. Dadurch wird die kalte Progression zumindest teilweise ausgeglichen, sodass vom gleichen Bruttoeinkommen mehr Netto übrig.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (info@artus.at).

Nicole Strasser
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