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Bis wann sind die Steuererklärungen 2013 einzureichen?

Recht & Steuern
date icon 25. April 2014

Sobald man festgestellt hat, ob – und wenn ja – welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2013 abgegeben werden?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2014 (für Online-Erklärungen der 1.7.2014). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2013 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2015 bzw 30.4.2015, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2014 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2014. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:

Im   Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten –   „normale“ Veranlagung
 Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben   bis

Papierform

elektronisch

Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000

E1

30.4.2014

1.7.2014

Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber   aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung

E1

30.4.2014

1.7.2014

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem   Kapitalertragsteuerabzug unterliegen

E1

30.4.2014

1.7.2014

In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten,   für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde

E1

30.4.2014

1.7.2014

 

Im   Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und

das   Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000    – Arbeitnehmerveranlagung

 Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben   bis

Papierform

elektronisch

(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte  > € 730

E1

30.4.2014

1.7.2014

Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt   versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern

L1

30. 9. 2014

30. 9. 2014

Alleinverdiener– oder Alleinerzieherabsetzbetrag   oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt

L1

30. 9. 2014

30. 9. 2014

Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber   betreffend Pendlerpauschale bzw   betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse   zu Kinderbetreuungskosten

L1

30. 4. 2014

1. 7.2014

Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für   Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei   Lohnverrechnung  berücksichtigt

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freiwillige Steuererklärung

L1

bis Ende 2018

 

Wolfgang Dibiasi
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