Unternehmer aus Österreich können Anträge auf Vorsteuerrückerstattung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten in elektronischer Form über das eigene Finanzamt über FinanzOnline an den Erstattungsmitgliedstaat richten. Die Frist für die Einbringung des Antrags auf Vorsteuererstattung für das Kaledenderjahr 2009 ist in allerletzter Minute von der bisherigen Frist 30. September 2010 bis zum 31. März 2011 verlängert worden.