Wenn Sie die Netzeintrittsgebühren für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage doppelt bezahlt haben, können Sie diese vom Netzbetreiber zurückfordern.
Hintergrund
Mit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Jahr 2021 wurden einige Fragen geklärt, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Jüngste Urteile des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien haben nun eine Lücke in der Rechtsprechung teilweise geschlossen. Ein abschließendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) steht jedoch noch aus.
Problem
Die Netzeintrittsgebühren werden bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage doppelt erhoben:
- Beim Bezug von Energie
- Bei der Einspeisung von Energie
Dies führt zu einer doppelten Zahlung derselben Gebühr.
Betroffene
Alle Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 20 kWp sind betroffen.
Vorgehen
Kontaktieren Sie den Branchenverband Photovoltaik Austria über die speziell eingerichtete Website sobald wie möglich, da hier die dreijährige Verjährungsfrist greift. Dort können Sie den ersten Schritt für eine Klage oder einen Antrag bei einem ordentlichen Gericht oder der E-Control einreichen. Die Kontaktaufnahme und das Erstgespräch sind kostenfrei.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).