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Rückerstattung von Netzeintrittsgebühren für Photovoltaikanlagen

ESG (Environmental, Social und Governance)
date icon 24. Juli 2024

Wenn Sie die Netzeintrittsgebühren für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage doppelt bezahlt haben, können Sie diese vom Netzbetreiber zurückfordern.

Hintergrund

Mit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) im Jahr 2021 wurden einige Fragen geklärt, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Jüngste Urteile des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien haben nun eine Lücke in der Rechtsprechung teilweise geschlossen. Ein abschließendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) steht jedoch noch aus.

Problem

Die Netzeintrittsgebühren werden bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage doppelt erhoben:

  1. Beim Bezug von Energie
  2. Bei der Einspeisung von Energie

Dies führt zu einer doppelten Zahlung derselben Gebühr.

Betroffene

Alle Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 20 kWp sind betroffen.

Vorgehen

Kontaktieren Sie den Branchenverband Photovoltaik Austria über die speziell eingerichtete Website sobald wie möglich, da hier die dreijährige Verjährungsfrist greift. Dort können Sie den ersten Schritt für eine Klage oder einen Antrag bei einem ordentlichen Gericht oder der E-Control einreichen. Die Kontaktaufnahme und das Erstgespräch sind kostenfrei.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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