Sommerzeit bedeutet auch für viele Reisezeit. Wenn Sie von einer Auslandsreise zurückkehren, stellt sich die Frage, welche Waren können abgabenfrei mitgebracht werden? Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie aus dem EU-Raum oder aus einem Drittland kommen.
Einreise nach Österreich aus einem EU-Land
Reisende müssen grundsätzlich für in der EU gekaufte Waren bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU keine Abgaben mehr bezahlen (freier Warenverkehr). Ausnahmen bestehen bei Tabakwaren und Alkohol, wenn diese im Reisegepäck zum Eigenbedarf eingeführten Waren die persönlichen Richtmengen überschreiten. Werden die Mengen überschritten, muss dargelegt werden, dass die Waren für einen private Bedarf bestimmt sind.
Einreise aus einem Land außerhalb der EU (Drittland)
Reisende, die aus einem Drittland nach Österreich einreisen, haben den Zoll zu passieren und alle eingeführten Gegenstände, die die Reisefreimengen überschreiten, zu deklarieren. Die persönliche Reiseausrüstung, die bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt wurde, kann abgabenfrei und formlos nach Österreich eingeführt werden.
TIPP: Es empfiehlt sich bei neu gekauften Gegenständen (wie zB Fotoausrüstung, Laptop, Golf- oder Skiausrüstung) den Kaufbeleg mitzuführen. Achtung bei Produktfälschungen (Medikamente, Textilien, Taschen), diese werden abgenommen und vernichtet. Eine Strafe droht ebenfalls.
Beachten Sie aber, dass es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren weitere Beschränkungen und Verbote gibt. Und vergessen Sie nicht, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (zB eine Familie) nicht zusammengerechnet werden dürfen.
Richtmengen
Für Zigaretten im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien beträgt die Freimenge 300 Stück.
Beachten Sie aber, dass es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren weitere Beschränkungen und Verbote gibt. Und vergessen Sie nicht, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (zB eine Familie) nicht zusammengerechnet werden dürfen.
Hier finden Sie weitere relevante Infos zu Richtmengen.
Bargeld
Und vergessen Sie nicht, dass alle Personen, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000 oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden müssen. Die Zollbehörden sind ermächtigt, natürliche Personen, ihr Gepäck und ihre Verkehrsmittel zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten. Zusätzlich drohen empfindliche Strafen (bei vorsätzlicher Begehung bis zu höchstens € 100.000, bei fahrlässiger Begehung bis zu höchstens € 10.000).