Seit 1.1.2016 ist die Registrierkasse verpflichtend.
Wie wir nun erfahren haben, ist die Finanzverwaltung bereits eifrig dabei, bei den Unternehmen Nachschauen hinsichtlich der Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durchzuführen. ARTUS wird dabei nicht im Vorfeld informiert, wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Die rechtliche Basis dazu ist dem Vernehmen nach ein interner, nicht veröffentlichter Erlass von Anfang Jänner 2016.
Weitere Informationen zur Registrierkassenpflicht finden Sie hier.