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Corona Blog: Kurzarbeit Phase 5

Corona
date icon 02. Juli 2021

Seit dem 1.7.2021 gilt das neue, angepasste Kurzarbeitsmodell. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten der Kurzarbeit Phase 5 im Überblick:

  • Mit 1. Juli schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit mit zwei Modellen
    • Übergangsmodell bis 30.6.2022 mit reduzierter Förderhöhe
    • Corona-Kurzarbeit bis Ende 2021 für besonders betroffene Betriebe mit bisheriger Förderhöhe
  • Weitere Parameter
    • 50% Mindestarbeitszeit, 30% für besonders betroffene Betriebe
    • Verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je zwei Monate Kurzarbeit
    • Dreiwöchige Beratungsphase vor Beginn der Kurzarbeit für neu eintretende Betriebe mit WKO, AMS und Gewerkschaft
    • Insgesamt maximal 24 Monate Kurzarbeit je Betrieb
    • Reduktion der Kurzarbeits-Beihilfe um 15%
  • Antragstellung wird frühestens mit 19. Juli möglich sein:
    • Zunächst einheitliche Antragstellung für alle Betriebe mit reduzierter Förderhöhe
    • Für besonders betroffene Betriebe wird es später einen gesonderten Antrag für die restliche Förderung geben.

Weitere Informationen zur Kurzarbeit Phase 5 inklusive der bereits veröffentlichten neuen Bundesrichtlinie finden Sie auf der AMS-Homepage sowie auf der WKO- Homepage.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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