Seit dem 1.7.2021 gilt das neue, angepasste Kurzarbeitsmodell. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten der Kurzarbeit Phase 5 im Überblick:
- Mit 1. Juli schrittweiser Ausstieg aus der Kurzarbeit mit zwei Modellen
- Übergangsmodell bis 30.6.2022 mit reduzierter Förderhöhe
- Corona-Kurzarbeit bis Ende 2021 für besonders betroffene Betriebe mit bisheriger Förderhöhe
- Weitere Parameter
- 50% Mindestarbeitszeit, 30% für besonders betroffene Betriebe
- Verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je zwei Monate Kurzarbeit
- Dreiwöchige Beratungsphase vor Beginn der Kurzarbeit für neu eintretende Betriebe mit WKO, AMS und Gewerkschaft
- Insgesamt maximal 24 Monate Kurzarbeit je Betrieb
- Reduktion der Kurzarbeits-Beihilfe um 15%
- Antragstellung wird frühestens mit 19. Juli möglich sein:
- Zunächst einheitliche Antragstellung für alle Betriebe mit reduzierter Förderhöhe
- Für besonders betroffene Betriebe wird es später einen gesonderten Antrag für die restliche Förderung geben.
Weitere Informationen zur Kurzarbeit Phase 5 inklusive der bereits veröffentlichten neuen Bundesrichtlinie finden Sie auf der AMS-Homepage sowie auf der WKO- Homepage.