Veröffentlichung/Quelle: NÖDIS, Nr. 11/August 2015
Die voraussichtlichen Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze etc.) für das kommende Jahr liegen bereits vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz).
Die Aufwertungszahl für 2016 beträgt 1,024. Sie dient u. a. zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze.
Höchstbeitragsgrundlagen *)
- täglich: € 162,00
- monatlich: € 4.860,00
- jährlich für Sonderzahlungen: € 9.720,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.670,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- täglich: € 31,92
- monatlich: € 415,72
- Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 623,58
Monatliche Beitragsgrundlagen
- für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 782,75 (täglich € 26,09)
- für Zivildiener: € 1.101,40 (täglich € 36,71)
- für Asylwerber: € 1.054,20 (täglich € 35,14)
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Ab 2016 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):
monatliche Beitragsgrundlage |
Versichertenanteil |
bis € 1.311,00 |
0 % |
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 |
1 % |
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 |
2 % |
über € 1.609,00 |
3 % |
*) Bitte beachten Sie: Auf Grund des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wird die Höchstbeitragsgrundlage zusätzlich zur Aufwertung für das Jahr 2016 außertourlich um monatlich € 90,00 (=täglich € 3,00) angehoben.