Impact of EU policies on member states with European Union flags
Blog

Weniger Bürokratie in Sicht: EU plant umfassende Steuervereinfachungen

Recht & Steuern, International
date icon 01. Juli 2026

Die Europäische Kommission hat Ende Juni 2026 ein umfassendes Steuervereinfachungspaket vorgestellt. Ziel ist es, das europäische Steuerrecht zu modernisieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU zu erleichtern.

Nach Schätzungen der Kommission könnten Unternehmen dadurch künftig bis zu 8 Milliarden Euro an Verwaltungskosten pro Jahr einsparen.

Was ist geplant?

Das Reformpaket umfasst zahlreiche Maßnahmen, die vor allem Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen entlasten sollen. Im Mittelpunkt stehen einfachere Verfahren und weniger bürokratische Hürden.

Zu den wichtigsten Vorschlägen zählen:

  • Vereinfachung bestehender EU-Steuervorschriften und Abbau überschneidender Regelungen
  • einfachere Quellensteuerverfahren bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb der EU
  • einheitlichere und weniger aufwendige steuerliche Meldepflichten
  • Vermeidung von Doppelmeldungen für international tätige Unternehmensgruppen
  • höhere Meldegrenzen für bestimmte Online-Plattformen
  • Einführung eines gemeinsamen steuerlichen Mindeststandards für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen

Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit für ihr Kerngeschäft zu geben und gleichzeitig grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der Europäischen Union attraktiver zu machen.

Wer profitiert besonders?

Die geplanten Änderungen richten sich in erster Linie an Unternehmen mit internationalen Aktivitäten. Besonders relevant könnten sie unter anderem für folgende Bereiche sein:

  • Unternehmensgruppen mit Standorten in mehreren EU-Mitgliedstaaten
  • Holdinggesellschaften
  • Unternehmen mit internationalen Finanzierungs- oder Lizenzstrukturen
  • exportorientierte Betriebe
  • Unternehmen mit umfangreichen steuerlichen Melde- und Dokumentationspflichten

Aber auch kleinere Unternehmen könnten langfristig von einfacheren Verfahren profitieren, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind oder künftig den Schritt in internationale Märkte planen.

Was bedeutet das für österreichische Unternehmen?

Aktuell handelt es sich um einen Vorschlag der Europäischen Kommission. Bevor die geplanten Änderungen in Kraft treten können, müssen alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Anschließend sind die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Mit einer Anwendung ist daher frühestens ab 2028 zu rechnen. Für österreichische Unternehmen besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Dennoch lohnt es sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Gerade bei international tätigen Unternehmen können sich daraus künftig Vereinfachungen bei steuerlichen Prozessen und Meldepflichten ergeben.

Unser Fazit

Das vorgestellte Steuervereinfachungspaket zählt zu den größten steuerpolitischen Reformvorhaben der Europäischen Union der letzten Jahre. Sollte es in der geplanten Form umgesetzt werden, könnten viele Unternehmen von einfacheren Verfahren, geringerer Bürokratie und einer effizienteren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit profitieren.

Bis zur endgültigen Umsetzung wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Wir beobachten die weiteren Entwicklungen laufend und informieren Sie rechtzeitig über die finalen Beschlüsse sowie deren konkrete Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Wir von ARTUS stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite  (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi Nahaufnahme
  • Email
  • Tel
Alexander Hollaus
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen