Mit 1. Jänner 2026 wird in Österreich die neue Teilpension eingeführt. Sie soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen schrittweisen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ermöglichen. Statt sofort vollständig in Pension zu gehen, können Personen, die bereits die Voraussetzungen für bestimmte Alterspensionen erfüllen, ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension beziehen.
Doch für wen ist die Teilpension tatsächlich interessant? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Und welche finanziellen sowie steuerlichen Auswirkungen sollten vor einer Entscheidung berücksichtigt werden?
Was ist die Teilpension?
Die Teilpension ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Wer bereits Anspruch auf eine entsprechende Alterspension hätte, kann seine Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Die Teilpension soll den Einkommensverlust durch die verringerte Arbeitszeit teilweise ausgleichen und gleichzeitig einen längeren Verbleib im Erwerbsleben fördern.
Wer kann die Teilpension in Anspruch nehmen?
Die Teilpension richtet sich insbesondere an Personen, die die Voraussetzungen für eine
- Korridorpension,
- Langzeitversicherungspension oder
- Schwerarbeitspension
erfüllen.
Anstatt die Pension sofort anzutreten, besteht die Möglichkeit, weiterhin beruflich tätig zu bleiben und die Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren.
Wie stark muss die Arbeitszeit reduziert werden?
Voraussetzung für die Teilpension ist eine Verringerung der bisherigen Arbeitszeit. Die Arbeitszeit muss dabei grundsätzlich um mindestens 25 % und höchstens 75 % reduziert werden.
Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion. Je stärker die Arbeitszeit reduziert wird, desto höher fällt grundsätzlich auch der Pensionsanteil aus.
Für wen kann die Teilpension besonders interessant sein?
Arbeitnehmer kurz vor dem Pensionsantritt
Viele Arbeitnehmer möchten in den letzten Berufsjahren beruflich kürzertreten, ohne sofort vollständig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die Teilpension ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand und bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung der letzten Berufsjahre.
Personen mit körperlich oder psychisch belastenden Berufen
Gerade bei körperlich anstrengenden oder psychisch belastenden Tätigkeiten kann eine Arbeitszeitreduktion zu einer spürbaren Entlastung führen.
Die Teilpension schafft die Möglichkeit, die Arbeitsbelastung zu reduzieren und dennoch weiterhin beruflich aktiv zu bleiben.
Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, erfahrene Mitarbeiter zu ersetzen. Die Teilpension kann dazu beitragen, dass wertvolles Fachwissen länger im Unternehmen erhalten bleibt und eine geordnete Übergabe an jüngere Mitarbeiter möglich wird.
Personen, die weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten
Nicht jeder möchte von einem Tag auf den anderen vollständig in Pension gehen. Die Teilpension bietet die Möglichkeit, Arbeit und Pension miteinander zu kombinieren und den Übergang individuell zu gestalten.
Welche Vorteile bietet die Teilpension?
Die neue Regelung bringt mehrere Vorteile mit sich:
- schrittweiser Übergang in den Ruhestand
- geringere berufliche Belastung
- teilweiser Ausgleich des Einkommensverlustes durch die reduzierte Arbeitszeit
- längere Einbindung in das Berufsleben
- bessere Planbarkeit des Pensionsantritts
- flexiblere Gestaltung der letzten Berufsjahre
Gerade für Personen, die weiterhin aktiv bleiben möchten, kann die Teilpension eine interessante Alternative zum sofortigen Pensionsantritt darstellen.
Welche Punkte sollten vor einer Entscheidung geprüft werden?
Die Teilpension sollte nicht isoliert betrachtet werden. Vor einer Entscheidung empfiehlt sich eine sorgfältige Analyse der individuellen Situation.
Insbesondere folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
- Auswirkungen auf die spätere Alterspension
- Höhe des zu erwartenden Pensionseinkommens
- Höhe des verbleibenden Arbeitseinkommens
- steuerliche Auswirkungen
- arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
- Auswirkungen auf bestehende Abfertigungsansprüche
- langfristige Auswirkungen auf die persönliche Finanzplanung
Gerade bei Arbeitnehmern mit Ansprüchen nach dem alten Abfertigungsrecht sollte geprüft werden, welche Folgen eine Arbeitszeitreduktion für die spätere Abfertigung haben kann.
Beispiel aus der Praxis
Eine Arbeitnehmerin erfüllt die Voraussetzungen für die Korridorpension, möchte jedoch weiterhin beruflich tätig bleiben. Anstatt vollständig in Pension zu gehen, reduziert sie ihre Arbeitszeit um 50 %. Neben ihrem reduzierten Arbeitseinkommen erhält sie einen Teil ihrer Pension. Dadurch kann sie ihre Arbeitsbelastung deutlich senken und gleichzeitig weiterhin aktiv am Berufsleben teilnehmen.
Ob dieses Modell finanziell sinnvoll ist, hängt jedoch immer von den individuellen Einkommens-, Pensions- und Familienverhältnissen ab.
Steuerliche Auswirkungen der Teilpension
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie die Teilpension steuerlich behandelt wird.
Da künftig sowohl Arbeitseinkommen als auch Pension bezogen werden, verändert sich häufig die steuerliche Situation. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte und den persönlichen Verhältnissen ab.
Vor einer Entscheidung empfiehlt sich daher eine individuelle Berechnung der steuerlichen Auswirkungen.
Unsere Empfehlung
Die Teilpension schafft ab 2026 eine neue Möglichkeit für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand.
Besonders interessant ist sie für Personen, die bereits die Voraussetzungen für bestimmte Alterspensionen erfüllen, ihre Arbeitszeit reduzieren und dennoch weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten. Ob die Teilpension tatsächlich die optimale Lösung darstellt, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab. Neben den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen sollten insbesondere die finanziellen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen sorgfältig geprüft werden.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).