Bei einer GmbH ist die Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses Pflicht. Der Jahresabschluss bzw. genauer gesagt die Gewinn- und Verlustrechnung gibt Aufschluss darüber, ob im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Es kann aber keine Aussage darüber getroffen werden, wodurch sich die liquiden Mittel verändert haben. Es stellt sich dann die Frage: Warum habe ich einen Gewinn, aber meine liquiden Mittel sind zurückgegangen?
Um diese Frage beantworten zu können, empfiehlt es sich, eine Cashflow Rechnung (Geldflussrechnung) aufzustellen. Der Cashflow gibt Aufschluss darüber, wie sich die Zu- und Abflüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammensetzen. Eine Cashflow Rechnung kann auch monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden. Der Cashflow unterscheidet sich im Vergleich zur Gewinn- und Verlustrechnung dadurch, dass in diesem nur zahlungswirksame Vorgänge berücksichtigt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet auch nichtzahlungswirksame Vorgänge, wie zum Beispiel Abschreibungen, Rückstellungen, Zuschreibungen, usw.
Es gibt verschiedene Arten den Cashflow zu berechnen, wobei das Ergebnis immer dasselbe ist. Der Cashflow wird in 3 Bereiche unterteilt:
- Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
- Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Die Summe der drei Cashflows ergibt die Veränderung der liquiden Mittel.
Wenn man den Cashflow schnell und einfach berechnen möchte, dann empfiehlt sich die Praktikermethode. Dabei werden zum Gewinn Abschreibungen und Rückstellungserhöhungen hinzugerechnet bzw. Zuschreibungen und Rückstellungsverminderungen abgezogen.
Nicht nur für das Unternehmen selbst hat der Cashflow eine wichtige Aussagekraft. Viele Banken verlangen im Rahmen der Kreditvergabe eine Cashflow Rechnung, da daraus abgelesen werden kann, ob das Unternehmen die Rückzahlung des Kredites erwirtschaftet.
Haben Sie noch Fragen? Bei der Ausarbeitung Ihrer Cashflow Rechnung unterstützt Sie ARTUS gerne.