Seit dem 16.12.2022 gibt es einen neuerlichen Erlass seitens des BMF zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Wie berichtet, hatte das BMF zuletzt am 28.10.22 die Zinssätze um 0,75 % angehoben.
Basierend auf dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte geltenden Zinssatz, der gemäß § 1 der Basis – und Referenzsatzverordnung variiert, verändert sich der Basiszinssatz. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Der EZB-Rat hat am 15.12.2022 eine Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,50 % beschlossen.
Seit dem 21.12.2022 gelten folgende Zinssätze:
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