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Erneute Erhöhung der Zinssätze um 0,50 %

Recht & Steuern
date icon 22. Juni 2023

Das BMF hat am 16.6.2023 – als Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte durch die EZB – erneut einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Der BMF-Erlass vom 16.3.2023 ist somit überholt.

Die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen werden somit erneut um 0,50 % angehoben.

Zur Erinnerung, basierend auf dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte geltenden Zinssatz, der gemäß § 1 der Basis – und Referenzsatzverordnung variiert, verändert sich der Basiszinssatz. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Seit dem 21.6.2023 gelten nun folgende Zinssätze:

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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