Das BMF hat am 16.6.2023 – als Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte durch die EZB – erneut einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Der BMF-Erlass vom 16.3.2023 ist somit überholt.
Die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen werden somit erneut um 0,50 % angehoben.
Zur Erinnerung, basierend auf dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte geltenden Zinssatz, der gemäß § 1 der Basis – und Referenzsatzverordnung variiert, verändert sich der Basiszinssatz. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Seit dem 21.6.2023 gelten nun folgende Zinssätze:
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