Der neue BMF-Erlass vom 16. Dezember 2024 regelt die Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen. Der vorherige BMF-Erlass vom 13. September 2024 ist daher nicht mehr gültig. Zur Erinnerung: Die Höhe der Zinsen für Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden, Umsatzsteuer und Rückerstattungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 2,53 %. Seit dem 18. Dezember 2024 sind die Zinssätze um 0,50 % gesenkt worden und gelten nun wie folgt:
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