Am 10. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen neuen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Dieser Schritt erfolgte als Reaktion auf die von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossene Erhöhung des Leitzinssatzes. Der neue Erlass ersetzt den vorherigen vom 16. Dezember 2024.
Zur Erinnerung: Der Basiszinssatz schwankt in Abhängigkeit von dem Zinssatz, den die Europäische Zentralbank gemäß § 1 der Basis- und Referenzsatzverordnung für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte festlegt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich entsprechend nach dem aktuellen Basiszinssatz.
Daher werden die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen erneut um 0,50 % gesenkt.
Seit dem 12. März 2025 sind die folgenden Zinssätze gültig.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).