Die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen werden erneut angepasst und mit dem 22.3.2023 um 0,50 % angehoben, da die Europäische Zentralbank am 16.2.2023 eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,50 % beschlossen hat und sich daran die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen orientiert. Der BMF-Erlass vom 3.2.2023 ist somit überholt.
Ab dem 22.3.2023 gelten folgende Zinssätze:
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