Wenn am Flughafen etwas nicht nach Plan läuft, haben Sie Ansprüche, und zwar immer dann, wenn Sie von einem Flughafen in der EU abfliegen oder mit einem Luftfahrtunternehmen aus der EU bzw. aus Island, Norwegen oder der Schweiz in der EU ankommen.
Wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf eine vergleichbare alternative Beförderung oder auf Erstattung Ihres Flugscheins und eventuell auf einen kostenlosen Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort. Die Entschädigungen belaufen sich je nach Flugstrecke auf 250–600 Euro und Land wie folgt:
Flüge innerhalb der EU |
Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land |
1 500 km oder weniger –> 250 Euro | 1 500 km oder weniger –> 250 Euro |
mehr als 1 500 km –> 400 Euro | 1 500 –> 3 500 km – 400 Euro |
mehr als 3 500 km –> 600 Euro |
Bei der Annullierung Ihres Fluges erhalten Sie jedoch in folgenden Fällen keine Entschädigung:
- Ihr Flug wurde aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert, z.B. wegen schlechten Wetters. Jedoch muss Ihnen der Fluganbieter in einem solchen Fall die Erstattung Ihres Tickets, eine alternative Beförderung oder Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl anbieten.
- Sie wurden 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert.
- Die Fluggesellschaft hat Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten.
Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen. Wenn Sie sich gegen eine Erstattung entscheiden, haben Sie, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung, Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls auch auf eine Übernachtung.
Wenn Ihr Reisegepäck verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig eintrifft, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1.220,00 Euro. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks geltend machen beziehungsweise innerhalb von 21 Tagen, wenn Ihr Gepäck verspätet angekommen ist.
So erhalten Sie eine Erstattung oder Entschädigung
Reichen Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte bei der entsprechenden Fluggesellschaft ein und bewahren Sie eine Kopie auf. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht antwortet oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in dem sich der Vorfall ereignet hat, oder in das Sie eingereist sind.