Die österreichische Bundesregierung hatte im Rahmen der verschiedenen Covid-19 Unterstützungsmaßnahmen ua auch Zahlungserleichterungen beim Finanzamt in Form von Steuerstundungen geboten. Diese Möglichkeit läuft am 30. Juni 2021 aus.
Die Finanzverwaltung möchte jedoch weiterhin eine Rückzahlung der Rückstände erleichtern und hat hierzu das COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase entwickelt.
Was bedeutet „Safety-Car”-Phase?
In den ersten Monaten können besonders niedrige Raten (0,5-1% des Gesamtrückstandes) gewählt werden.
Wie erfolgt der Antrag?
Der Beantragung ist über FinanzOnline ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 möglich. Voraussetzung ist, dass mehr als die Hälfte des Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen). Die Rückzahlungen sind flexibel und auf maximal 36 Monate (somit bis Juni 2024) ausweitbar.
Berechnung
Mittels eines Online-Ratenzahlungsrechners können die voraussichtlichen Rückzahlungsraten – auch unter Berücksichtigung der Safety-Car-Phase – berechnet werden.
Für den Zeitraum ab 15. März 2020 bis 30. Juni 2021 fallen keine Covid-Stundungszinsen an. Ab 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 betragen die Stundungszinsen 2 % über dem Basiszinssatz, somit derzeit 1,38%.
Laut BMF erhalten Steuerpflichtige, die mehr als EUR 100 Abgabenrückstände aufweisen, in den nächsten Tagen entsprechende Informationen auf dem Postweg oder in deren FinanzOnline DataBoxen. Dieses Schreiben geht direkt an den Steuerpflichtigen, selbst wenn eine steuerliche Vertretung hinterlegt ist.