Für den Ausfallsbonus III gelten geänderte Antragsfristen. Der Ausfallsbonus kann nun bereits ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden:
Voraussetzung sind Umsatzausfälle im jeweiligen Betrachtungszeitraum von mindestens
30 % im November 2021 sowie Dezember 2021,
40 % im Jänner 2022, Februar 2022 sowie März 2022.
Weitere Details siehe www.fixkostenzuschuss.at.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).