Die Regierung verlängert steuerliche Anreize, von denen laut dem Finanzminister insbesondere ArbeitnehmerInnen unmittelbar profitieren sollen.
Steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu 365 EUR pro ArbeitnehmerIn
Da auch in diesem Jahr corona-bedingt die meisten Betriebsveranstaltungen ausfallen, können DienstgeberInnen ihren MitarbeiterInnen im Zeitraum vom 1.11.2021 bis zum 31.1.2022 Gutscheine bis zu 365 EUR abgabenfrei als Kompensation für abgesagte Firmen-Weihnachtsfeiern schenken. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Finanzausschuss geschaffen.
Umsatzsteuer-Befreiung für Schutzmasken
Die Umsatzsteuer-Befreiung für den Kauf sämtlicher Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz, wie etwa FFP2-Masken, Einmal-Masken oder Stoffmasken) wird verlängert. Der 0%-USt-Satz gilt für Lieferungen bis 30.6.2022.
Wiedereinführung von Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit oder Quarantäne
- Die Pendlerpauschale bleibt für die Monate November und Dezember 2021 gleich hoch wie vor dem Lockdown trotz corona-bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit.
- Ebenso bleibt die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z.B. für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (für Überstunden) weiter bestehen.
- Dies gilt auch für pauschale Reiseaufwandentschädigungen für die Monate November und Dezember 2021.
Erleichterungen Abgabenentrichtung
- Vereinfachte Stundungen können bis 31.12.2021 beantragt werden.
- Für den Zeitraum von 22.11.2021 bis Jänner 2022 fallen keine Stundungszinsen an.
- Anträge auf Neuverteilung von COVID-19-Ratenzahlungsmodellen/ Phase 1 sind bis 31.12.2021 möglich.
- Bis 31.12.2021 kann über FinanzOnline eine Auszahlung von Gutschriften auf dem Abgabenkonto trotz bestehender Abgabenschuldigkeiten beantragt werden.
Eine Verlängerung des 5%igen Umsatzsteuersatz für Gastroumsätze über 2021 hinaus ist derzeit nicht vorgesehen.
aws Überbrückungsgarantien
- Verlängerung um weitere 6 Monate bis 30.6.2022
- Betrifft sowohl Überbrückungsgarantien nach Garantiegesetz als auch nach KMU-Förderungsgesetz
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).