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Corona Blog: COVID-19 INVESTITIONSPRÄMIE

Corona
date icon 10. Juli 2020

Zum weiteren Ankurbeln der Investitionsbereitschaft von Unternehmen werden mit der „COVID-19 Investitionsprämie“ materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens an österreichischen Standorten gefördert.

Die Abwicklung der „COVID-19 Investitionsprämie“ erfolgt durch das AWS. Die Mittel für die „COVID-19 Investitionsprämie“ sind mit insgesamt € 1 Mrd begrenzt. Analog zu zahlreichen Maßnehmen der Corona Unterstützungsmaßnahmen liegt keine steuerliche Bestimmung – wie zB bei der Forschungsprämie – vor, sondern eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Förderstelle, es besteht kein Rechtsanspruch.

Der Antrag ist zwischen dem 1.9.2020 und 28.2.2021 zu stellen; die ersten Maßnahmen für die Investitionen sind zwischen dem 1.8.2020 und 28.2.2021 zu setzen. Was genau unter dem „Setzen erster Maßnahmen“ zu verstehen ist, soll durch eine Förderungsrichtlinie klar gestellt werden.

Die „COVID-19 Investitionsprämie“ beträgt grundsätzlich 7% des Investitionsbetrages, bzw 14% bei Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science.

Ausgenommen von der Gewährung der „COVID-19 Investitionsprämie“ sind insbesondere:

  • klimaschädliche Investitionen
  • unbebaute Grundstücke
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen
  • aktivierte Eigenleistungen

Weitere Details sollen in einer Förderungs­richtlinie geregelt werden. Die „COVID-19 Investitionsprämie“ ist steuerfrei und führt auch zu keinen Aufwandskürzungen.

Wolfgang Dibiasi
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