Kürzlich ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen sollten derzeit besonders Acht geben, wenn sie Zahlungsaufforderungen für die Eintragung neuer Firmen ins Handelsregister mit dem Logo des Finanzministeriums bekommen. Betrüger versenden Zahlungsaufforderungen mit dem Logo des Finanzministeriums und verrechnen Gebühren für die Eintragung neuer Firmen ins Handelsregister. Unternehmer werden so zu Überweisungen von Beträgen auf slowakische Konten in die Irre geführt. Derartige gefälschte Schreiben kommen laut Angabe des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) in verschiedenen Formen immer wieder vor.
Allgemein:
Grundsätzlich wird vom BMF keine Eintragungsgebühr für Register verlangt. Es werden nur eigene Erlagscheine mit österreichischen Konten ausgestellt. Genaue Informationen zu etwaigen Zahlungen können außerdem dem in FinanzOnline abrufbaren persönlichen Steuerkonto entnommen werden.
Warnung auch von gefälschten UID-Nummern:
Betrugsfälle gibt es überdies auch im Bereich der UID-Nummern. Es existieren keine Eintragungsgebühren in ein angeblich europaweites Register für UID-Nummern, da es ein kostenloses europaweites Abfragesystem der Europäischen Kommission gibt um die Validierung einer MwSt.- Nummer. Hier dürfen folglich auch keine Eintragungsgebühren anfallen. Hier können Sie die UID- Nummer abfragen.
TIPP:
Prüfen Sie daher etwaige Zahlungsaufforderungen gründlich; die amtlichen Kontonummern finden Sie unter den jeweiligen Behördenkontakten auf der Homepage vom Bundesministerium für Finanzen unter diesem Link.
Für Neu- Gründer:
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder bietet eine kostenlose Gründerbox mit allen nötigen Informationen und Ihr Steuerberater unterstützt Sie in allen Belangen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung (info@artus.at).