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Die Regierung stellt 1,3 Mrd Energiekostenzuschuss für Unternehmen bereit

Recht & Steuern
date icon 29. September 2022

Nachdem die Energiepreise in den letzten Monaten drastisch gestiegen sind, wurde von der Bundesregierung der Energiekostenzuschuss für Unternehmen beschlossen, um diese Kosten zumindest teilweise ersetzt zu bekommen.

Wer wird gefördert?

Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 700.000 € haben jedenfalls Anspruch auf den Energiekostenzuschuss. Darüber hinaus nur jene Unternehmen, bei denen die Energiekosten mindestens 3% des Umsatzes ausmachen.

Energieproduzenten sowie Betriebe des Banken- und Finanzierungswesen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Je nach Unternehmenssituation ist eine Förderung für die Energie-Mehrkosten 02-09/2022 in einer der folgenden 4 Stufen möglich:

Stufe 1

30% der Preisdifferenz zum Vorjahr für Strom, Gas und Treibstoffe werden gefördert. Beantragung ab einem förderbaren Betrag von 2.000 € möglich.

Stufe 2

70% des Vorjahresverbrauch von Strom und Gas (nicht Treibstoffe) werden zu 30% ersetzt. Voraussetzung ist die Verdoppelung der Energiepreise gegenüber dem Vorjahr. Zuschussgrenze: 2 Millionen Euro.

Stufe 3

Ident mit Stufe 2, sofern bedingt durch die hohen Energiekosten ein Verlust erwirtschaftet wird. In diesem Fall erhöht sich die Zuschussgrenze auf 25 Millionen Euro.

Stufe 4

Für energieintensive Branchen wie bspw Stahlproduktion erhöht sich die Zuschussgrenze auf 50 Millionen Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Energiekostenzuschuss kann ab Mitte November über den AWS-Fördermanager gestellt werden. Hier muss auch die Einhaltung der Förderbedingungen wie beispielsweise der Verzicht auf sogenannte „Heizschwammerl“ bestätigt werden.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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