Die Auszahlung aus der 2. Phase des Härtefallfonds kann ab 20.4.2020 beantragt werden. In dieser Phase werden bis zu 2.000 € monatlich über eine Dauer von max 3 Monate als steuerfreier Zuschuss gewährt. Im Gegensatz zur ersten Phase wurden die Kriterien erweitert. Die Auszahlung aus der 1. Phase werden auf die 2. Phase angerechnet. Deshalb ist eine Beantragung für die 1. Phase nun nicht mehr möglich.
Voraussetzungen
- Unternehmensgründung vor Ausbruch der Coronakrise (15.3.2020)
- Sitz/Betriebsstätte in Österreich
- Härtefall, dh
- Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden, oder
- behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
- Umsatzeinbruch von mind 50% (Vergleich mit selbem Monat im Vorjahr)
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb lt letztem Steuerbescheid sind positiv
- Keine weiteren Barzuschüsse iZm Coronakrise erhalten
- Kein anhängiges Insolvenzverfahren
- Kein Unterschreiten der URG-Kennzahlen (8% EK-Quote, 15 J Schuldentilgungsdauer)
- Keinen Arbeitslosengeldbezug zum Zeitpunkt der Antragstellung
Berechnung
Es wird auf den Verdienstentgang gegenüber dem letzten Bescheidjahr (auf Antrag Durchschnitt der letzten 3 Jahe) abgestellt. Von diesem werden 80% bzw maximal 2.000 € monatlich für die nächsten drei Monate ersetzt. Laufende Bezüge aus anderen Einkunftsquelle sowie ein bereits in Phase 1 erhaltener Zuschuss sind abzuziehen. Liegt kein Einkommensteuerbescheid vor (da das Unternehmen erst 2020 gegründet wurde), beträgt der Ersatz 500 € pro Monat.
Antragstellung
Wie auch in der 1. Phase kann der Antrag ausschließlich online über die Homepage der Wirtschaftskammer erfolgen.
Zu beachten ist, dass es 3 getrennte Betrachtungszeiträume (beginnend mit 16.3. je 1 Monat) gibt, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist! Für den Zeitraum 16.3.-15.4. ist dies seit dem 20.4. möglich.
Neben der Angabe von persönlichen Daten sind noch folgende Eingaben erforderlich:
- Steuernummer: hierdurch erfolgt die automatische Berechnung des Einkommens des Vergleichsjahres anhand der Schnittstelle zum Finanzamt
- Einnahmen im Betrachtungszeitraum
- Nettonebeneinkünfte (nach Steuern) im Betrachtungszeitraum
Bei der Berechnung im Detail können wir Sie gerne unterstützen (info@artus.at)!