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Corona Blog: Härtefallfonds

Corona
date icon 27. März 2020

Der von der Bundesregierung beschlossene und von der Wirtschaftskammer verwaltete Härtefallfonds nimmt nun konkrete Züge an. Ab 27.3.2020, 17 Uhr können Anträge dafür gestellt werden. Auch wenn die Abwicklung über die Wirtschaftskammer erfolgt, ist eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer nicht notwendig um einen Zuschuss zu erhalten.

Betroffene Unternehmer

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer (max 10 Dienstnehmer, max 2 Mio € Umsatz, max 2 Mio € Bilanzsumme)
  • Erwerbstätige Gesellschafter
  • Neue Selbständige
  • Freie Dienstnehmer
  • Freie Berufe
  • Non-Profit-Organisationen (Antragstellung noch nicht möglich, eigener Kriterienkatalog ist noch in Ausarbeitung)
  • Bäuerliche Familienbetriebe (Antragstellung noch nicht möglich, eigener Kriterienkatalog ist ebenfalls noch in Ausarbeitung)

Voraussetzungen

  • Unternehmensgründung vor 2020
  • Sitz/Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall, dh
    • Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden, oder
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
    • Umsatzeinbruch von mind 50% (Vergleich mit selbem Monat im Vorjahr)
  • Einkommen lt letztem Steuerbescheid liegt zwischen rund 5.500 € und 58.000 €
  • Kein weiteres Einkommen (ausgenommen unter Geringfügigkeitsgrenze)
  • Keine Mehrfachversicherung in Kranken- oder Pensionsversicherung
  • Keine weiteren Barzuschüsse iZm Coronakrise erhalten; Kurzarbeitsbeihilfe schadet nicht
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren
  • Kein Unterschreiten der URG-Kennzahlen (8% EK-Quote, 15 J Schuldentilgungsdauer)
  • Keinen Arbeitslosengelbezug im Zeitpunkt der Antragstellung
  • Kein Pensionsgeldbezug im Zeitpunkt der Antragstellung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf eine Auszahlung, welche in 2 Phasen erfolgt.

  1. Phase – Soforthilfe

Dieser Zuschuss wird sofort ausgeschüttet, muss nicht zurückgezahlt werden und ist außerdem steuerfrei! Der Zuschuss beträgt 500 € bzw 1.000 €, abhängig davon ob das Nettoeinkommen lt letztem Steuerbescheid 6.000 € überschreitet oder nicht. Ohne Vorliegen eines Steuerbescheids werden 500 € Zuschuss ausbezahlt.

  1. Phase

Details hierzu stehen noch nicht fest. Es ist derzeit nur bekannt, dass dieser Zuschuss max 2.000 € über einen Zeitraum von 3 Monaten, also insgesamt bis zu 6.000 € betragen wird.

Antragstellung

Der Antrag kann ab 27.3.2020, 17 Uhr online gestellt werden (Ausnahme NPOs und bäuerliche Betriebe, hier wird noch mit den zuständigen Ministerien verhandelt), wobei jeder Antragsteller gleichermaßen berücksichtigt wird. Ein „first come first serve“-Prinzip kommt also nicht zur Anwendung!

Folgende Daten werden noch zusätzlich benötigt.
Wirtschaftskammermitglieder können auch mit ihrem WKO-Benutzerkonto einstiegen, um dort gespeicherte Daten nicht nochmals eingeben zu müssen.

  • Steuernummer
  • Kennziffer des Unternehmensregisters (abrufbar im Unternehmensserviceportal)
  • Identifikationsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)

Im Antrag muss lediglich eidesstaatlich erklärten werden, dass sämtliche genannten Voraussetzungen vorliegen, eine weitere Begründung, Berechnung oÄ muss nicht übermittelt werden. Dementsprechend hält sich die Wirtschaftskammer aber das Recht vor, die Anträge zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen. Die Auszahlung soll aber davon unabhängig so rasch als möglich erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an info@artus.at.

Stand: 27.3.2020

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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