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Corona Blog: Hilfspaket für die Gastronomie

Corona
date icon 14. Mai 2020

Die Gastronomie ist eine der Branchen, welche durch die Coronapandemie am schwersten getroffen wurden. Morgen dürfen die Lokale nach zweimonatiger Pause wieder öffnen, jedoch aufgrund der noch anhaltenden Krise nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen. Um die dadurch entstandenen Mehrkosten (Anm. erhöhte Ausgaben für die Einhaltung der Hygienevorschriften mit gleichzeitigem Umsatzrückgang) und Verluste abzufedern, hat die Bundesregierung ein 500 Millionen Euro Corona-Hilfspaket für die Gastronomie vorgestellt.

Grundsätzliche Regeln

  • Ab 15. Mai ist die Öffnung zwischen 6:00 und 23:00 Uhr grundsätzlich möglich
  • An einem Tisch dürften maximal 4 Erwachsene mit zugehörigen Kindern sitzen
  • Gäste müssen sitzen und dabei einen Mindestabstand von zumindest 1 Meter zwischen den Personen einhalten
  • An der Theke gibt es keinen Schankbetrieb
  • Für das Servicepersonal ist Mund-Nasen-Schutz verpflichtet. Für die Gäste, solange sie am Tisch sitzen, nicht.
  • Es wird empfohlen Tische vorab zu reservieren. Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind verboten.
  • Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung (z.B. Salzsteuer, Brotkorb) sind untersagt

Hilfspaket für Gastronomiebetriebe

  • Umsatzsteuer
    • Senkung des Umsatzsteuertarifes ab 1. Juli bis zum 31.12.2020 auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10%.
    • Die Preise für die Konsumenten sollen hierbei gleich bleiben.
  • Pauschalierung
    • Die Pauschalierungsgrenzen werden von EUR 255.000 auf EUR 400.000 erhöht.
    • Die Grundpauschale wird von 10% auf 15% erhöht.
    • Der Mindestpauschalbetrag wird von EUR 3.000 auf 6.000 angehoben.
  • Unterstützung Dorfwirtshäuser
    • Anhebung der Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Wirtshäuser in Gemeinden bis zu 5.000 Einwohner
    • Anhebung der Mobilitätspauschale von 2% auf 4% für Wirtshäuser in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner
  • Anhebung Essensgutscheine
    • Erhöhung der Höchstgrenzen für steuerfreie Gutscheine von EUR 4,40 auf EUR 8,00, welche im Gasthaus verwendbar sind.
    • Erhöhung der Höchstgrenzen für steuerfreie Gutscheine von EUR 1,10 auf EUR 2,00, welche in Lebensmittelgeschäften verwendbar sind.
  • Absetzbarkeit Bewirtungsspesen
    • Die Absetzbarkeit der Bewirtungsspesen wird von 50% auf 75% erhöht.
  • Abschaffung Schaumweinsteuer
  • Gutscheine der Stadt Wien
    • Ab Mitte Juni sollen 950.000 Haushalte in Wien Gutscheine für Cafes und Restaurants im Wert von EUR 25,00 bis EUR 50,00 erhalten.
  • Anpassung Fixkostenzuschuss
    • Der Fixkostenzuschuss kann nun bereits ab dem 20.5. beantragt werden.
    • Bei einem Umsatzrückgang von zumindest 80% gegenüber dem Vorjahr wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 75% der angefallenen Fixkosten gewährt.
    • Die ersten Auszahlungen sollen bereits 2020 stattfinden.

Bitte vergessen Sie nicht die Änderungen auch in Ihrer Registrierkasse zu hinterlegen.

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