Aufgrund der Entwicklung der letzten Tage – Absage von Veranstaltungen, Schließung von Bildungseinrichtungen, Einschränkung des täglichen Lebens – hat die Bundesregierung am Samstag ihr erstes Hilfspaket von 4 Milliarden präsentiert.
Folgende Maßnahmen stehen zur Bewältigung der Krise sofort zur Verfügung:
Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020
- Herabsetzungsanträge
Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 können aufgrund der Ertragseinbüßen reduziert, bzw. auf null herabgesetzt werden.
- Antrag auf Nichtfestsetzung
Falls der Steuerpflichtige von den Folgen der Coronakrise liquiditätsmäßig derart stark betroffen ist, dass die Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 nicht bezahlt werden können, kann er einen Antrag stellen, die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung für das Jahr 2020 nicht festzusetzen.
- Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen
Das Finanzamt wird keine Nachforderungszinsen festsetzen, welche sich bei der Veranlagung des Jahres 2020 aufgrund der Herabsetzung der Vorauszahlungen ergeben sollten.
Abgabeneinhebung
- Stundung und Entrichtung in Raten
Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit das Datum der Entrichtung der Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder diese in Raten zu bezahlen.
- Stundungszinsen
Falls die Liquiditätskrise des Steuerpflichtigen in direktem Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2 Virus steht, werden keine Stundungszinsen festgesetzt.
- Säumniszuschläge
Säumniszuschläge können auf Antrag herabgesetzt, oder zur Gänze erlassen werden.
Neues Kurzarbeits-Modell speziell für KMU
Das neue Kurzarbeitszeit-Modell soll künftig innerhalb von 48 Stunden abrufbar sein. Der Staat wird im neuen Modell einen höheren Beitrag im Bereich der Sozialversicherung und bei den Gehältern leisten. Genauere Informationen werden noch folgen.
- Garantie für Überbrückungsfinanzierung
Damit es iZm der Coronakrise verursachten wirtschaftlichen Schadens nicht zu existenzbedrohlichen Engpässen kommt, wird im Rahmen des aws-Garantieprogramms ein neues Angebot „Garantie für Überbrückungsfinanzierung“ im Ausmaß von 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt. Dazu finden Sie einen ARTUS Blog mit Details samt Hinweise auf einen Niederösterreich Zuschuß bis zu Euro 5.000,00.
- Haftungsübernahmen
Um existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe in der Tourismuswirtschaft zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) gemeinsam mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein Maßnahmenpaket für den Tourismus geschnürt. Die ÖHT wird den betroffenen Betrieben Haftungen zur Verfügung stellen, damit diese bei ihren Banken Überbrückungsfinanzierungen aufnehmen können. Die Kosten welche üblicherweise mit dieser Haftungsübernahme anfallen wie Bearbeitungsgebühr oder Haftungsprovision, entfallen zur Gänze.
Voraussetzung
Die Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Maßnahmen ist, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, welcher konkret von der SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist.
Auf europäischer Ebene hat die Europäische Zentralbank im Kampf gegen die Corona-Folgen für die Wirtschaft die Anleihenkäufe bis zum Jahresende auf 120 Milliarden Euro aufgestockt. Die günstigen Kredite sollen Banken dazu bewegen, mehr Kredite zu vergeben und so die betroffenen Betriebe zu unterstützen.
Bei FRAGEN wenden Sie sich an Ihren ARTUS Betreuer unter info@artus.at
Stand 15.3.2020