Mit dem neuen BMF-Erlass vom 13. September 2024, der die Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, und Beschwerdezinsen regelt, wurden diese Zinssätze entsprechend angepasst. Der vorherige BMF-Erlass vom 9. August 2024 ist daher nicht mehr aktuell. Es gelten somit seit dem 18. September 2024 die folgenden Zinssätze:
Zur Erinnerung: Der Basiszinssatz kann schwanken, da er sich nach dem Zinssatz richtet, den die Europäische Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gemäß § 1 der Basis- und Referenzsatzverordnung festlegt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen orientiert sich an diesem jeweils aktuellen Basiszinssatz.
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