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Neuer BMF-Erlass mit Rückerstattungszinsen gemäß § 16 COFAG-NoAG

Recht & Steuern
date icon 12. August 2024

Mit dem neuen BMF-Erlass vom 8. August 2024, der die Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen regelt, wurden Rückerstattungszinsen gemäß § 16 COFAG-NoAG neu eingeführt. Der vorherige BMF-Erlass vom 6. Juni 2024 ist daher nicht mehr aktuell. Es gelten nun die folgenden Zinssätze:

Zur Erinnerung: Der Basiszinssatz kann schwanken, da er sich nach dem Zinssatz richtet, den die Europäische Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gemäß § 1 der Basis- und Referenzsatzverordnung festlegt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen orientiert sich an diesem jeweils aktuellen Basiszinssatz.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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