Mit dem neuen BMF-Erlass vom 8. August 2024, der die Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen regelt, wurden Rückerstattungszinsen gemäß § 16 COFAG-NoAG neu eingeführt. Der vorherige BMF-Erlass vom 6. Juni 2024 ist daher nicht mehr aktuell. Es gelten nun die folgenden Zinssätze:
Zur Erinnerung: Der Basiszinssatz kann schwanken, da er sich nach dem Zinssatz richtet, den die Europäische Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gemäß § 1 der Basis- und Referenzsatzverordnung festlegt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen orientiert sich an diesem jeweils aktuellen Basiszinssatz.
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).