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Neuorganisation der Finanzverwaltung

Recht & Steuern
date icon 18. Januar 2021

Per 1.1.2021 ist eine Neuorganisation der Finanzverwaltung erfolgt. Anstelle der bisher bestehenden Finanzämter gibt es seit 1.1.2021 nur mehr das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Ziel dieser neuen Organisation ist es die Abläufe effizienter und schneller zu gestalten. Dabei bleiben die früheren Finanzämter als lokale Dienststellen an den bisherigen Standorten bestehen und sind für die operative Abgabenerhebung, wie z.B. Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung zuständig. Das Finanzamt für Großbetriebe ist nur für die in § 61 BAO genannten Angelegenheiten zuständig. Betroffene Betriebe erhalten ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Alle anderen Steuerzahler/Unternehmen fallen in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich.


Einige bestehende Finanzämter wurden zu folgenden Dienststellen des Finanzamt Österreichs zusammengefasst:
Wien 4/5/9/10/18/19 und Klosterneuburg (=Wien 4/5/10 und Wien 9/18/19 Klosterneuburg)
Weinviertel (= Gänserndorf, Mistelbach undHollabrunn, Korneuburg, Tulln)
Niederösterreich Mitte (= Neunkirchen, WienerNeustadt und Lilienfeld, Sankt Pölten)
Steiermark Mitte (= Graz-Umgebung und Bruck,Leoben, Mürzzuschlag)
Klagenfurt, Sankt Veit, Wolfsberg (= Klagenfurtund St. Veit, Wolfsberg)
Tirol Ost (= Kitzbühel, Lienz und Kufstein, Schwaz)
Vorarlberg (= Bregenz und Feldkirch)


Alle bestehenden Steuernummern bzw. Abgabenkontonummern bleiben unverändert, es kommt allerdings zur Änderung der Postanschrift.

Neue Postanschriften:
Finanzamt Österreich – Postfach 260, 1000 Wien
Finanzamt für Großbetriebe – Postfach 251,1000 Wien
Amt für Betrugsbekämpfung – Postfach 252,1000 Wien
Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge -Postfach 253, 1000 Wien


Die Bankverbindungen der Dienststellen bleiben unverändert, allerdings beachten Sie bitte, dass sich jeweils eine Bankverbindung bei den zu einer Dienststelle zusammengelegten Finanzämtern ändert.

Aktuelle Bankverbindungen:

Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html 

Wolfgang Dibiasi
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