Ab dem Jahr 2025 wird der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von derzeit 3,9 % auf 3,7 % der Bruttobezüge Ihrer Mitarbeiter reduziert werden. Im Zuge des Teuerungs-Entlastungspaketes Teil II wurde die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag DB schon in den Kalenderjahren 2023 und 2024 unter folgenden Bedingungen auf 3,7 % zu senken.
Allerdings ist diese Reduktion bereits ab 2023 nicht automatisch, sondern hat – kraft der vereinfachten Denkweise des Parlaments – einige Voraussetzungen. Wir listen Ihnen für Ihr Unternehmen die Möglichkeiten für die Senkung dazu nachfolgend auf:
- Vereinbarung im Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Vereinbarungen geschlossen wurde
- Betriebsvereinbarung, die wegen des Fehlens eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteiles abgeschlossen wurde (Betriebsrat nötig)
- innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimme Gruppen von Arbeitnehmer vereinbart (wenn kein Betriebsrat)
- eine andere bundesgesetzliche Vorschrift oder eine Dienstordnung der Gebietskörperschaft
- Die Senkung ist in einer aufsichtsbehördlichen genehmigten Dienstordnung der Körperschaften des öffentlichen Rechts festgelegt.
Die in der Unternehmenspraxis wohl wichtigste Variante wird die innerbetriebliche Festlegung sein, dies ist formlos und einseitig möglich. Nach der Empfehlung seitens des BMF und dem BKA ist ein interner Aktenvermerk für etwaige Kontrollen durchzuführen. Nachfolgend ein Textvorschlag dazu, ein Aushang zB in der Küche empfiehlt sich samt Dokumentation darüber.
„Gem. § 41 (5a) Z7 Familienlastenausgleichsgesetz senkt das Unternehmen „Sparefroh“ bereits in den Jahren 2023 und 2024 den Dienstgeberbeitrag für alle Dienstnehmer auf 3,7 % der Beitragsgrundlage.“
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages ab dem 1.1.2023 von 1,2 % auf 1,1 % beschlossen wurde. Diese Senkung gilt sowohl für Vollversicherte als auch für geringfügig Beschäftigte und ist dafür erfreulicherweise keine weitere Aktivität Ihrerseits nötig.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (info@artus.at).