Neben zahlreichen anderen Corona-Hilfspaketen wurde von der Bundesregierung auch das sogenannte Wirtshauspaket verabschiedet. Dieses beinhaltet ua die Anhebung der steuerfreien Gewährung für Essensgutscheine an Mitarbeiter ab 1.7.2020. Wie bisher ist zu unterscheiden, ob der Gutschein zur Konsumation am Arbeitsplatz bzw Gaststätte verwendet werden kann oder damit auch Lebensmittel erworben werden können. Erstere waren bisher bis 4,40 €/Tag steuerfrei, dieser Betrag wurde nun auf 8 €/Tag erhöht. Und ebenso die Gutscheine, die für Lebensmitteleinkäufe im Supermarkt eingelöst werden können, sind nun bis zu 2 €/Tag (früher 1,10 €) steuerfrei.
Aber auch organisatorisch gibt es Erleichterungen:
Bisher war es nur zulässig, maximal 1 Gutschein pro Tag einzulösen, da ansonsten die Steuerfreiheit zu verneinen ist, was in der Praxis freilich schwierig zu kontrollieren ist. Das Wirtshauspaket erlaubt nun auch die Sammlung von Gutscheinen, um diese gemeinsam bspw für einen Wocheneinkauf nutzen zu können. Und auch technische Anpassungen wurden vorgenommen, so dass anders als bisher der Gutschein auch in elektronischer Form (Chipkarte, App, etc) ausgegeben werden darf und nicht mehr die Papierform zwingend vorgeschrieben ist.