September 30
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Wichtige Steuerfristen zum 30.9.2022

Recht & Steuern
date icon 22. September 2022

Steuerrelevante Agenden wie die Antragstellung auf Vorsteuer-Rückerstattung sowie die Beantragung auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen müssen bis zum 30.9. eines Jahres erledigt werden, ebenso müssen Steuernachzahlungen für das vorherige Veranlagungsjahr verzinst werden.

Beantragung der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen 2022 

Bis 30.9. können die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer des laufenden Jahres vom Finanzamt aufgrund eines begründeten Antrags (dh wenn die ursprünglich vom Finanzamt festgelegten Vorauszahlungen die prognostizierte Steuerschuld für das Jahr 2022 übersteigen und der Gewinn voraussichtlich geringer ausfallen wird als in den Vorjahren) herabgesetzt werden.

Eine Herabsetzung kann auch für GSVG-Beiträge beantragt werden. Der Antrag wird vom  Gruppenträger für die gesamte Gruppe gestellt. 

Verzinsung von Steuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2021 

Ergibt sich aus der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung des Vorjahres eine Nachzahlung, so müssen für den Zeitraum ab 1.10. des Folgejahres Zinsen an das Finanzamt bezahlt werden. Für die Veranlagungsjahre 2019 und 2020 gab es aufgrund der Coronapandemie und der damit verbundenen Erleichterungsmaßnahmen keine Anspruchsverzinsung, für das Veranlagungsjahr 2021 fallen diese wieder an, aktuell somit ab 1.10.2022. 

Wie bereits zuletzt in unserem Blogbeitrag Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen informiert, beläuft sich der aktuelle Basiszinssatz auf 0,63 % und der Anspruchszinssatz auf 2,63 %. Dies gilt für Nachforderungs- wie auch für Gutschriftzinsen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50,00 – bis zu dieser Summe werden Anspruchszinsen nicht festgesetzt.

Einreichung von EU-Vorsteuererstattungsanträgen

Anträge auf Rückerstattung von Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, sind beim FinanzOnline bis 30.9. einzureichen. 

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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