Ab 1.1.2016 tritt die Ausweispflicht für Patientinnen und Patienten in Krankenanstalten in Kraft. Neben der e-card muss ab diesem Zeitpunkt auch ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, um die missbräuchliche Verwendung von e-cards zu verhindern.
Ab 1.1.2016 tritt die Ausweispflicht für Patientinnen und Patienten in Krankenanstalten in Kraft. Neben der e-card muss ab diesem Zeitpunkt auch ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, um die missbräuchliche Verwendung von e-cards zu verhindern.
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