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Betriebsübergaben – Grace-Period-Gesetz zur Erleichterung

Recht & Steuern
date icon 12. Juni 2024

Nach dem Nationalrat, hat nun auch der Bundesrat mehrheitlich dem „Grace-Period-Gesetz“ zugestimmt, welches Betriebsübergaben erleichtern soll. Dies kommt insbesondere Familienunternehmen zu Gute.

Mehr als 99 Prozent der 600.000 Unternehmen in Österreich sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Großteil der Arbeitsplätze im Land sichern. Rund 150.000 dieser Unternehmen sind Familienbetriebe, dabei finden 2/3 aller Betriebsübergaben innerhalb der Familie statt.

Nachfolgend einige Schlüsselinformationen zu dem Grace-Period-Gesetz:

Bei der Übernahme von Unternehmen gibt es oft rechtliche Unsicherheiten. Insbesondere im abgabenrechtlichen Kontext müssen die Übernehmer die Haftung für bestimmte Steuern, die vor der Übertragung angefallen sind, berücksichtigen.

In der Bundesabgabenordnung sollen darum spezifische Regelungen zur Unterstützung von Unternehmensübertragungen eingeführt werden. Diese Änderungen ermöglichen es Unternehmern u.a. eine begleitende Kontrolle des Übergabeprozesses durch das Finanzamt zu beantragen.

Während der Prozess der Unternehmensübertragung fortschreitet, erfordert dies eine gesteigerte Offenlegung von Informationen und regelmäßige Interaktionen mit den Finanzbehörden.

Das Finanzamt prüft zunächst, ob die Voraussetzungen für die Begleitung der Unternehmensübertragung erfüllt sind. Anschließend wird eine Außenprüfung beim Antragsteller und gegebenenfalls bei der Mitunternehmerschaft, deren Anteile übertragen werden sollen, durchgeführt. Nach dem die Begleitung der Unternehmensübertragung abgeschlossen ist, werden die betroffenen (Teil-)Betriebe für die entsprechenden Zeiträume von einer Außenprüfung ausgenommen.

Weitere Erleichterungen gelten für das Gewerberecht, die Sicherheitsvertrauensperson, das Arbeitsinspektorat, etc.

Ab dem 1. Januar 2025 können die ersten Anträge zur Unterstützung einer Unternehmensübertragung eingereicht werden.

Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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