Rising stacks of coins with the word bonus
Blog

Der KSW Gründungsbonus: Ein Vorteil für Neu-Gründer

Recht & Steuern, Start-ups & Gründungen
date icon 24. Juni 2024

Die Gründung eines Unternehmens ist ein aufregender, aber auch herausfordernder Schritt. Gerade in der Anfangsphase sind Unterstützung und finanzielle Entlastungen besonders wertvoll. Hier kommt der Gründungsbonus ins Spiel, der auf der Website „Niemals ohne vorgestellt wird.

Was ist der Gründungsbonus?

Der Gründungsbonus ist ein spezielles Angebot für alle, die gerade den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Er umfasst zwei wesentliche Vorteile:

  1. 200 Euro Rabatt auf die erste Honorarnote eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin:
    Jeder Neu-Gründer kann sich 200 Euro auf die erste Honorarnote von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin anrechnen lassen. Dies ist eine direkte finanzielle Entlastung, die hilft, die anfänglichen Kosten zu senken.
  2. Gratis Erstberatung für alle Gründer in den Landesstellen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW):
    Diese kostenlose Beratung bietet wertvolle Informationen und Hilfestellungen rund um die Unternehmensgründung, von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu steuerlichen Aspekten.
    Da wir bei ARTUS ebenfalls diese Meinung teilen und uns auch die persönliche Zusammenarbeit am Herzen liegt, bieten wir schon seit langem ein kostenloses Erstgespräch an.


Wer kann den Gründungsbonus beantragen?

Der Gründerbonus ist für alle Neu-Gründer, die als Neu-Gründer nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) gelten. Ein Neu-Gründer nach dem NeuFöG ist jemand, der einen neuen gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen oder selbstständigen Betrieb eröffnet. Dabei darf der Betriebsinhaber in den letzten 5 Jahren nicht in vergleichbarer Art betrieblich tätig gewesen sein. Eine Neugründung liegt somit nicht vor, wenn nur die Rechtsform geändert oder der Betriebsinhaber gewechselt wird.

Warum ist der Gründungsbonus wichtig?

Der Weg von der Geschäftsidee zum erfolgreichen Unternehmen ist oft mit vielen Hürden verbunden. Eine der größten Herausforderungen für Gründer ist das Verständnis und die Einhaltung von steuerlichen und rechtlichen Vorschriften. Der Gründungsbonus bietet hier nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch Zugang zu Expertenwissen, das hilft, Fehler zu vermeiden.

Wie kann der Gründungsbonus beantragt werden?

Der Gründungsbonus kann einfach über die Website „Niemals ohne“ beantragt werden. Dazu müssen Neu-Gründer lediglich ein Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Neben den Angaben zur Person und zum Unternehmen ist ein Gründungsnachweis hochzuladen. Als Gründungsnachweis gelten GISA-Auszüge, Handelsregisterauszüge sowie SVS-Anmeldebestätigungen. Nach erfolgter Prüfung der Daten und Unterlagen durch die KSW, können Sie die erste Honorarnote Ihres Steuerberaters auf der Website hochladen und nach erfolgter Prüfung der Honorarnote wird Ihnen der Neu-Gründer-Bonus iHV 200 Euro auf das von Ihnen angegebene Konto ausbezahlt.

Weitere Informationen inkl. Antragstellung finden Sie HIER.

Wir unterstützen Sie gerne! (info@artus.at).

Katharina Gruber
  • Email
  • Tel
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen