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Ein- und Mehrwegpfand

Umsatzsteuer
date icon 10. Januar 2025

Einwegpfand

Das neue Einwegpfandsystem in Österreich, verpflichtend ab 2025, erhebt 25 Cent Pfand auf Getränke in Einwegverpackungen wie Kunststoffflaschen und Dosen. Beim Kauf wird das Pfand separat ausgewiesen und bei Rückgabe der leeren Verpackung erstattet. Ziel ist es, Recycling zu fördern und Abfall zu reduzieren. Händler sind verpflichtet, Pfand zu erheben und Rücknahmesysteme anzubieten. Dies unterstützt eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft und entspricht EU-Vorgaben.

Umsatzsteuerrechtliche Einordnung

Sowohl die Einhebung des Pfands beim Verkauf als auch dessen Rückerstattung bei der Rückgabe der leeren Verpackung. erfolgt stets im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle, EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH, die das Pfandsystem organisiert.

Die Einhebung und Rückgabe des Pfands sind somit keine umsatzsteuerbaren Umsätze, da ihnen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Auch die Differenzbeträge, die bei nicht zurückgegebenen Verpackungen (sogenannter „Pfandschlupf“) entstehen, unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da sie zur Finanzierung des Sammel- und Recyclingsystems verwendet werden.

Umsatzsteuerlich wird das Einwegpfand wie ein „durchlaufender Posten“ behandelt. Das bedeutet, dass es weder Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Getränkelieferung ist noch der Umsatzsteuer unterliegt.

Um eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden, muss der Pfandbetrag auf der Rechnung klar vom Warenpreis getrennt und ohne Umsatzsteuer (bzw 0 % Umsatzsteuer) aufgeführt werden.

Die Auszahlung des Pfandgelds durch den Rücknehmer führt bei diesem gleichsam nicht zu einer Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage.

Ein Hinweis darauf, dass die Pfandbeträge im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle vereinnahmt und verausgabt werden, ist nicht erforderlich, zumal es sich bei den vereinnahmten Pfandbeiträgen nicht um Entgelte für steuerbare Umsätze handelt.

Praxisrelevanz und gesetzliche Vorgaben

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Händler in Österreich, die Getränke in Einwegverpackungen verkaufen, dieses Pfandsystem anwenden. Für die Umsetzung in der Buchhaltung und Kassensystemen bedeutet dies, dass sowohl die Pfanderhebung als auch die Rückerstattung korrekt dokumentiert und getrennt verbucht werden müssen. Dies kann zusätzliche Schulungen und Anpassungen der IT-Systeme erfordern.

 

Mehrwegpfand

Im Gegensatz zum Einwegpfand wird das Mehrwegpfand auf Verpackungen wie Glasflaschen und wiederverwendbaren Behältnissen bereits seit längerer Zeit angewendet.

Umsatzsteuerliche Einordnung

Das Mehrwegpfandsystem in Österreich wird als eine einheitliche steuerbare Leistung betrachtet. Das Pfand wird umsatzsteuerlich als Bestandteil des Entgelts behandelt und im Moment des Kaufs in Rechnung gestellt. Dabei unterliegt das Mehrwegpfand demselben Umsatzsteuersatz wie das eigentliche Hauptprodukt.

Wenn der Kunde die Verpackung zurückgibt, mindert der erstattete Pfandbetrag das ursprüngliche umsatzsteuerliche Entgelt.

Praktische Anwendung

Im Geschäftsalltag muss sichergestellt werden, dass das Mehrwegpfand sowohl bei der Erhebung als auch bei der Rückerstattung korrekt verbucht wird. Dies kann durch digitale Kassensysteme erleichtert werden, die entsprechende Pfandbuchungen automatisiert vornehmen.

Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben bzw Unterschieden zwischen Einweg- und Mehrwegpfand vertraut sind, um sowohl steuerrechtliche Fehler als auch potenzielle finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Beide Pfandsysteme unterstreichen den Trend zu umweltfreundlicheren Praktiken, indem sie die Rückgabe von Verpackungen fördern und somit den Recyclingkreislauf stärken. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die Anpassungen vorbereiten, insbesondere in Hinblick auf IT-Systeme und Mitarbeitertraining.

Für KMUs ist es entscheidend, das Pfandsystem effizient in ihre Abläufe zu integrieren und sicherzustellen, dass ihr Kassensystem für die Umstellung bereit ist. Bei ready2order wurde die Pfandfunktion so optimiert, dass die Umstellung so einfach wie möglich verläuft und mögliche Fehler vermieden werden.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

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Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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