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Herabsetzung des Basiszinssatzes ab 11.12.2011

Recht & Steuern
date icon 04. Januar 2012

Das BMF informiert über die vom EZB-Rat am 11. Dezember 2011 beschlossene Herabsetzung des Basiszinssatzes von 0,88 % auf 0,38 % (Erlass vom 12. Dezember 2011, GZ BMF-010104/0347-IV/2011).

Infolge dieser Herabsetzung des Basiszinssatzes beträgt ab 11. Dezember 2011 der Zinssatz für Stundungszinsen 4,88 %, jener für Aussetzungszinsen 2,38 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 2,38 %.

Der mit dem AbgÄG 2011 ab 1. Jänner 2012 geschaffene Zinssatz für Berufungszinsen wird ebenfalls 2,38 % betragen.

Wolfgang Schmid
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