Kurz vor Jahresende kann anhand der laufenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Steuerberater eine Prognose erstellen und die Steuerbelastung des Jahres vorberechnen und durch einige Tipps optimieren.
Um nun die Möglichkeit der Steueroptimierung – unter anderem durch Geltendmachung des Gewinnfreibetrages – nützen zu können, empfehlen wir Influencern folgende Schritte:
1. Ausnützung des Grundfreibetrages bzw. des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages:
Bis zu einem Gewinn von € 30.000 steht jedem Steuerpflichtigen ein 13%iger Grundfreibetrag zu und beträgt maximal € 3.900. Übersteigt der voraussichtliche Jahresgewinn den Betrag € 30.000, so steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nur dann zu, wenn der Steuerpflichtige im laufenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat.
Als Investitionen kommen ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren in Betracht. Darunter fallen zum Beispiel Fotoapparate ab 800 Euro, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Hardware (Achtung: nicht Software!) und Gebäudeinvestitionen ab Fertigstellung.
Alternativ können auch begünstigte Wertpapiere angeschafft werden. Diesbezüglich kann der Bankberater behilflich sein.
a) Diese Wertpapiere müssen am 31.12.2020 auf Ihrem Depot liegen!
b) Diese Wertpapiere müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens 48 Monate als Anlagevermögen gewidmet bleiben. Vor einem Verkauf von Wertpapieren muss unbedingt auf die monatsgenaue „Behaltefrist“ geachtet werden.
2. Der Vorteil einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist, dass vor Jahresende, je nach dem ob ein etwas niedrigerer oder doch höherer Gewinn erzielt werden will, durch die Steuerung von Einnahmen und Ausgaben das Jahresergebnis noch Steueroptimal gelenkt werden kann.
Sollten für die Erzielung eines möglichst niedrigen Gewinnes noch Ausgaben getätigt werden, so können wir Influencern unter anderem noch Folgendes empfehlen:
- Anschaffung von Wirtschaftsgütern bis zu einer Höhe von 800 Euro wie Fotoapparate, Speicherkarten, Speichermedien oder Büroausstattung
- Buchung und Bezahlung von Flügen für Bloggerkonferenzen für das Jahr 2021, die man ohnehin buchen würde
- Bezahlung von Fort- und Ausbildungen für Influencer wie Fotografiekurse, Social Media Kurse oder Photoshop Workshops usw.
- Bezahlung des Fotografen für Leistungen, die im Jänner/Februar des Folgejahres anfallen würden
- Schalten von Facebook-, Instagram- oder Pinterest- Werbeanzeigen um die Reichweite zu Jahresende zu erhöhen
Mittels setzen von bestimmten Zahlungsfristen oder Erstellung von Ausgangsrechnungen können auch Einnahmen noch gezielt gelenkt werden.
Wichtig dabei ist im Hinterkopf zu behalten, dass es sich dabei nur um zeitliche Steuereffekte handelt.
3. Berechnung und Bezahlung der voraussichtlichen GSVG Nachzahlung des laufenden Jahres bis zum 31.12.
Sollte die Liquidität gegeben sein, so hat man die Möglichkeit die GSVG Nachzahlung für das Einkommen laufenden Jahres, die man anhand des prognostizierten Gewinnes gemeinsam mit dem Steuerberater errechnen kann, bis zum 31.12. bei der SVS einzuzahlen. Diese Ausgabe senkt den Gewinn und somit die Steuerbelastung.
4. Beantragung der Ausnahme von der GSVG Pflichtversicherung aufgrund geringer Einkünfte
Sollten die steuerpflichtigen Einkünfte 2020 maximal 5.527,92 Euro und der Jahresumsatz 2020 maximal 35.000 Euro aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen, so kann mittels Antrag, der bis zum 31.12.2020 bei der SVS einlangen muss, eine Befreiung von der GSVG Pflichtversicherung rückwirkend für das ganze Jahr erwirkt werden. Wurden im Jahr 2020 allerdings bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von KV-Beiträgen erst ab Einlangen des Antrags.