Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung nun auch ein Zuschusspaket für die Kunst- und Kulturszene geschaffen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss vergleichbar mit dem Härtefallfonds und kein Kreditmodell, auch wenn der Name auf etwas anderes schließen könnte.
Die Überbrückungsfinanzierung steht selbständigen Künstlern und Kulturschaffenden zur Verfügung, die durch die Coronakrise in eine Notlage geraten sind. Darunter fallen somit Musiker, Sänger, Schauspieler, Autoren, uvm, die in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind.
Der Zuschuss beträgt 1.000 € monatlich über 6 Monate, dh man kann einen Zuschuss von bis zu 6.000 € erhalten. Nach derzeitigem Stand stellt das einen Fixbetrag dar. Einzig Bezüge aus dem Härtefallfonds sind gegenzurechnen.
Der Antrag kann ab Juli 2020 gestellt werden, bei 6-monatigem Bezug erhält man somit einen Zuschuss von 1.000 € monatlich bis Jahresende 2020!