Beraterin am Notebook
Blog

Wann wird eine Wohnung zur Betriebsstätte?

Recht & Steuern
date icon 13. Juni 2013

Ausländische Unternehmen unterliegen mit ihren Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Gewinne durch die Funktion einer in Österreich gelegen Betriebsstätte erzielt werden.

Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. So kann die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens durch den Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Werkstätte oder auch eine private Wohnung eines Unternehmensmitarbeiters begründet werden.

Eine Wohnung ist dann als Betriebsstätte anzusehen, wenn sie als Stützpunkt der Auftragserfüllung genutzt wird. Dient die Wohnung der institutionellen Betreuung der Kunden und ist in der Wohnung ein Arbeitsplatz büromäßig eingerichtet, so sind dies ebenfalls Indizien für das Vorliegen einer Betriebsstätte. Auch der Umstand, dass rund 25% der Gesamtarbeitszeit in der Wohnung abgeleistet werden, lässt jedenfalls nicht mehr zu, von einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung der Wohnung zu sprechen.

Keine Wohnungsbetriebsstätte liegt vor, wenn in der Wohnung bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das ausländische Unternehmen erledigt werden, sowie im Fall von „echter Heimarbeit“. Ebenso liegt keine Betriebsstätte vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen.

Ob eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht wird im Einzelfall zu prüfen sein. Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung!

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Veranstaltungen