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Weitere Details zu Energiekostenzuschuss I & II bekannt

Recht & Steuern
date icon 02. März 2023

Über den ursprünglichen Förderzeitraum hinaus (2-9/2022) befinden sich nach wie vor die Energiekosten weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Deshalb wurde der Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 verlängert und ein Energiekostenzuschuss II für das gesamte Jahr 2023 ins Leben gerufen.

Nun wurden erste Details zu den im Vergleich zum Energiekostenzuschuss I leicht geänderten Kriterien vorgestellt. Unverändert erfolgt die Abwicklung in 2 Schritten, so dass zunächst zwingend eine Voranmeldung einzubringen ist, eher der Antrag gestellt werden kann.

Energiekostenzuschuss I verlängert – Zeitraum 10-12/2022

Im Vergleich zum ursprünglichen Energiekostenzuschuss I wird neben Erdgas, Strom und Treibstoffe auch Wärme/Kälte gefördert. Von den im Vergleich zum Niveau vor Beginn der Energiekrise gestiegenen Mehrkosten werden weiterhin 30 % gefördert.

Die Voranmeldung startet bereits zwischen 29.3.2023 – 14.4.2023 und ist zwingend (neuerlich) erforderlich. Der Antrag kann danach zwischen 17.4.-16.6.2023 eingebracht werden.

Energiekostenzuschuss II – Zeitraum 1-12/2023

Hier soll neben den oben genannten Energieformen auch eine Förderung für Heizöl, Pellets und Hackschnitzel ermöglicht werden. Die Förderhöhe wird verdoppelt und beträgt somit 60 % der angefallenen Mehrkosten.

Die Abwicklung erfolgt über 2 getrennte Anträge. Für das 1. Halbjahr 2023 erfolgt die Voranmeldung und Antragstellung im 3. Quartal 2023, für das 2. Halbjahr 2023 im 1. Quartal 2024. Genauere Daten sind derzeit noch nicht bekannt.

Pauschale Förderung für kleinere Unternehmen

Diese befindet sich noch in Ausarbeitung und es sind weiterhin keine weiteren Details bekannt. Auch wird derzeit nur eine pauschale Lösung für den Zeitraum 2-9/2022 ausgearbeitet. Ob auch eine äquivalente Lösung für Kosten im 4. Quartal 2022 bzw Kosten im Jahr 2023 folgen soll bleibt abzuwarten.

Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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