Nachfolgend finden Sie alle wesentlichen aktuellen Förderungen, die im Zuge der Coronakrise als unterstützende Maßnahmen beschlossen wurden.
Bundesgarantien zu Bankdarlehen
- Ab 8.4.2020 unbefristet möglich
- Garantien der aws, ÖHT oder OeKB zu Bankdarlehen
- Hier finden Sie unser Info-Sheet dazu.
Fixkostenzuschuss Phase 1
- Tranche Beantragung ab 20.5.2020 (höchstens 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses)
- Tranche Beantragung ab 19.8.2020 (höchstens 25%, somit insgesamt höchstens 75% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses)
- Tranche Beantragung ab 19.11.2020 (Auszahlung Rest)
- Lesen Sie hierzu unseren Beitrag Fixkostenzuschuss aus dem Corona Hilfsfonds.
Hier finden Sie unser Info-Sheet dazu.
Fixkostenzuschuss Phase 2
- Hier ist eine Verlängerung geplant, Informationen werden erst verlautbart.
Hilfsmaßnahmen für Startups
- Eigenkapitalmaßnahmen werden seitens aws verdoppelt.
- Lesen Sie hierzu unseren Beitrag Covid-Startup-Hilfsfonds.
NPO-Fonds Covid-19-Förderung für gemeinnützige Vereinigungen
- Fixkosten und pauschalierter Struktursicherungsbeitrag im Zeitraum 1.1.-30.9.2020
- Auszahlungen erfolgen nach Antragstellung
- < € 3.000: Förderbeträge werden sofort ausbezahlt.
- € 3.000 – € 6.000: Es werden € 3.000 des Förderbetrags sofort ausbezahlt und weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung (ab 1.10.2020).
- > € 6.000: Es werden 50% sofort ausbezahlt und weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung (ab 1.10.2020).
- Lesen Sie hierzu unseren Beitrag NPO-Fonds Covid-19-Förderung für gemeinnützige Vereinigungen.
Härtefallfonds (Leistung werden nicht mit dem Fixkostenzuschuss gegengerechnet)
- Phase 1 ( bereits abgelaufen, bis 17.4.2020): Förderhöhe EUR 1000
- Phase 2 Beantragung ab 20.4.2020 (50% Umsatzeinbruch, lfd Kosten können nicht mehr gedeckt werden oder Betretungsverbot, 500 Euro werden aus Phase 1 max. gegengerechnet)
- Ausweitung Betrachtungszeitraum (16.3.2020-15.12.2020), Ausweitung Förderdauer von 3 auf 6 Monate (max. EUR 2000 pro Betrachtungszeitraum + 500 Comeback Bonus, also max insgesamt EUR 15.000), Betrachtungszeiträume müssen nicht zusammenhängen.
- Hier finden Sie unser Info-Sheet dazu.
Familienhärtefonds:
- Seit 15.4.2020 (unbefristet) Beantragung möglich (Fam.beihilfenbezug, Wohnort Ö, mind 1 Elternteil Verlust Arbeitsplatz bzw Kurzarbeit oder Notsituation (förderfähiger Kreis aus Härtefallfonds) bei Selbständigen, gestaffeltes max. Netto- Haushaltseinkommen)
- einmalige Zuwendung für den Zeitraum der Einkommensreduktion aufgrund der Corona-Krise – höchstens jedoch für drei Monate
Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft
- Bis 31.1.2021, vorbehaltlich budgetärer Mittel, Beantragung bei der AMA, 6 aus 9 Betrachtungsszeiträumen gefördert.
Für Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ sind
- Existenzsicherungszuschuss (einmalig max. 5000, Umsatzrückgang, max. 10 Beschäftigte), Antragsstellung bis 31.12.2020
- Ergänzungsförderung 19 (einmalig max. 2500, mind. 11 max. 50 Beschäftigte, Ausschluss bei Inanspruchnahme Härtefallfonds oder Fixkostenzuschuss) Antragsstellung bis 31.12.2020
COVID-19 Fonds Künstler
- Ab 10.7.2020 Beantragung Phase 2 (Phase 1 schon abgelaufen), max. 3000 EUR wenn weder Härtefallfonds noch SVS-Überbrückungsfinanzierung zusteht
- Lesen Sie hierzu unseren Beitrag Überbrückungsfinanzierung für Künstler.
SVS-Überbrückungsfinanzierung Künstler
- Notlage, Pflichtversicherung SVS, max. Förderbeitrag EUR 6000, bis 31.12.2020 vorbehaltlich budgetärer Mittel